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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Steueroasen

Als Steueroasen werden solche Länder bezeichnet, die ein deutlich niedrigeres Steuerniveau haben als die Heimatländer von Gebietsfremden. Die Gesetzgebung der Oasenstaaten erlaubt es, diese Einkünfte, durch geschickte "Gestaltung" teilweise dem Zugriff des Fiskus im Heimatland des Steuerpflichtigen zu entziehen oder sie ganz zu verbergen. Oft geben die Behörden dieser Länder keine Auskünfte über die Vermögensverhältnisse der in ihrem Bereich tätigen Firmen oder Einzelpersonen.

Für Bewohner von so genannten Hochsteuerländern sind Staaten verlockend, in denen keine oder nur sehr niedrige Steuern oder sonstige Abgaben auf Einkommen und Vermögen erhoben werden. Diese Länder werden im Sprachgebrauch als "Steueroasen" bezeichnet. Gebietsfremde, die sich der drückenden heimischen Steuerlast zumindest teilweise entziehen wollen, ohne gleichzeitig ihren Wohnsitz oder ihre geschäftlichen Aktivitäten zu verlagern, gründen in den Niedrigsteuer-Ländern häufig Holding-Gesellschaften oder auch so genannte Briefkastenfirmen denen sie entweder Vermögensteile oder bestimmte Rechte (Patente, Lizenzen) übertragen. Die Erträge aus diesen Rechten werden dann in dem Land, in dem sie steuerlich gesehen anfallen, wesentlich niedriger belastet als im Heimatland - oder gar nicht besteuert.

Zu den bekanntesten Steueroasen gehören die Bermuda-Inseln, die Bahamas, sowie - mit gewissen Einschränkungen - Liechtenstein, Monaco und die Schweiz. Ein Teil dieser Länder versucht, die fehlenden Einnahmen aufgrund ihrer vergleichsweise niedrigeren Steuern und Abgaben dadurch auszugleichen, dass an andere Stelle sonst nicht zu erwartende Einnahmen erzielt werden (Konzessionen, Lohnsteuern aufgrund zusätzlicher Arbeitsplätze). In einigen dieser Länder mit gering entwickelter Wirtschaft können gebietsfremde Steuerzahler auch nur durch das Angebot einer deutlich niedrigeren Steuerlast angelockt werden.

Das niedrige Steuerniveau kann entweder auf einer im allgemeinen geringen maximalen Steuerbelastung beruhen oder auf Steuer- und Abgabenprivilegien für bestimmte Anlagearten, Gesellschaftsformen oder nur für Gebietsfremde, die dadurch als zusätzliche Steuerzahler gewonnen werden sollen.

Das im Verhältnis zu anderen Staaten niedrige Steuer- und Abgabenniveau bildet einen starken Anreiz zur Verlagerung von Einkünften, Vermögen oder auch Teilen der Produktion beziehungsweise von Bank- oder Handelsaktivitäten in diese Länder. In solchen Fällen handelt es sich dann nicht mehr nur um die Gründung reiner Briefkastenfirmen sondern um die tatsächliche Verlagerung wirtschaftlicher Aktivitäten aufgrund des herrschenden steuerlichen Gefälles.



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