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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Belegschaftsaktien

Aktiengesellschaften bieten ihren Mitarbeitern häufig eigene Anteile zum Kauf an. Der Kaufpreis dieser Belegschaftsaktien liegt üblicherweise unter dem aktuellen Kurs an der Börse. Die Belegschaftsaktien müssen dann aber für einen festgelegten Zeitraum im Depot der Arbeitnehmer verbleiben. Die Ausgabe von Belegschaftsaktien wird in Deutschland als Teil der Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand staatlich gefördert. Abgesehen von der Sperrfrist unterscheiden sich Belegschaftsaktien nicht von den anderen Aktien der jeweiligen Gesellschaft.

Eine Aktiengesellschaft kann eigene Aktien an der Börse erwerben, um sie ihren Mitarbeitern als Belegschaftsaktien verbilligt zum Kauf anzubieten. Eine andere Möglichkeit zur Bereitstellung von Aktien für die eigenen Arbeitnehmer besteht darin, eine von der Hauptversammlung genehmigte Kapitalerhöhung zur Ausgabe von Belegschaftsaktien zu nutzen.

Für Arbeitnehmer sind die Belegschaftsaktien eine Möglichkeit der Vermögensbildung. Für die Unternehmen hat es den Vorteil, dass sich die Mitarbeiter stärker mit der Firma identifizieren und motivierter arbeiten, da sie ein noch größeres Interesse daran haben, dass das Unternehmen floriert. In Deutschland bieten mehr als 200 Aktiengesellschaften ihren Mitarbeitern solche Aktien an. Diese Wertpapiere sind mittlerweile die häufigste Form, um Arbeitnehmer am Unternehmensgewinn zu beteiligen. Es gibt sie beispielsweise bei Siemens, DaimlerChrysler oder Volkswagen. Schätzungsweise 1 bis 1,5 Millionen Arbeitnehmer besitzen in Deutschland Belegschaftsaktien.

Es sind aber einige Bedingungen zu beachten. So darf der Abschlag vom aktuellen Börsenkurs nicht höher als 50 Prozent sein. Zudem ist der geldwerte Vorteil nur bis zu einem Höchstbetrag von 154 Euro im Jahr steuerfrei (§ 19 EStG). Falls diese 154 Euro überschritten werden, müssen die begünstigten Mitarbeiter auf die übersteigende Summe Steuern und Sozialabgaben zahlen. Dadurch sinkt der geldwerte Vorteil des Kaufs von Belegschaftsaktien im Vergleich zum Erwerb an der Börse. Es steht darüber hinaus natürlich allen Beschäftigten frei, aus eigenen Mitteln eine beliebig hohe Zahl von Aktien ihres Arbeitgebers an der Börse zum Tageskurs zu erwerben. Beschränkungen kann es allerdings für Vorstandsmitglieder und andere leitende Angestellte auf Grund der Richtlinien für Insider geben. Auch vermögenswirksame Leistungen können in Belegschaftsaktien angelegt werden.

Rechtlich gesehen stellen Belegschaftsaktien keine eigene Kategorie dar (wie zum Beispiel Stammaktien oder Vorzugsaktien). Sie unterscheiden sich nur durch die zeitweilige Verkaufssperre (in der Regel 5 Jahre) von den sonstigen Aktien. Sie sind in gleicher Weise stimm- und gewinnberechtigt und können nach Ablauf der Sperrfrist jederzeit zum Tageskurs an der Börse verkauft werden. Attraktiv sind Belegschaftsaktien deshalb vor allem durch den Preisvorteil beim Erwerb, weil der Kauf dann durch das arbeitgebende Unternehmen subventioniert und vom Staat innerhalb der jeweils geltenden Grenzen steuerlich begünstigt wird.

Der Staat fördert den Erwerb von Belegschaftsaktien mit dem Ziel einer stärkeren Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand und mit dem Ziel, dass mehr Risikokapital zur Finanzierung von Investitionen bereitgestellt wird. Die Unternehmen, die Belegschaftsaktien zu einem günstigen Preis ausgeben, wollen dadurch die Mitarbeiter stärker an das Unternehmen binden, sie für die Erreichung der Unternehmensziele motivieren, den Interessengegensatz zwischen Arbeit und Kapital mildern und die Identifikation der Arbeitnehmer mit dem Unternehmen erhöhen.

Für die Arbeitnehmer hat die Beteiligung am eigenen Unternehmen den Vorteil, dass sie nicht nur ein Arbeitsentgelt beziehen sondern auch am Gewinn und Kapital beteiligt sind. Sie können dadurch Vermögen bilden, das auch der eigenen Alterssicherung dient. Sie sind so auch am steigenden Börsenwert beteiligt. Nachteile können darin gesehen werden, dass Arbeitsplatzrisiko und Kapitalrisiko miteinander verknüpft werden: Wenn das Unternehmen in eine Krise gerät, kann der Arbeitnehmer-Aktionär nicht nur seine Beschäftigung sondern bei entsprechenden Kursverlusten an der Börse auch einen großen Teil seiner in diese Aktie investierten Ersparnisse verlieren. Im schlimmsten Fall kann es sich auch um einen Totalverlust handeln.



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