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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung ist für ein Vielzahl vom Politikfeldern im Bereich Arbeit und Soziales zuständig. Zu den Aufgaben gehört die Erarbeitung von Gesetzesentwürfen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften. Außerdem unterstehen der Aufsicht des Ministeriums verschiedene Behörden, Gerichte und Körperschaften.

Aufgaben und Ziele

Zu den Aufgaben des Ministeriums gehört die Arbeitsmarktpolitik und Arbeitsförderung. Dazu gehören die Arbeitsmarktpolitik und die Arbeitslosenversicherung, die Arbeitsvermittlung, Berufsberatung, die Förderung der beruflichen Bildung und alle übrigen mit dem Arbeitsförderungsgesetz zusammenhängenden Fragen. Ebenfalls Aufgabe des Ministeriums ist das Arbeitsrecht und der Arbeitsschutz. Dieses Aufgabengebiet umfasst das Arbeitsvertragsrecht, das kollektive Arbeitsrecht inklusive Betriebsverfassung und Mitbestimmung, das Tarifwesen, die Arbeitsgerichtsbarkeit, den technischen Arbeitschutz, die Arbeitsmedizin, Arbeitsfragen, Jugendarbeitsschutz sowie die Humanisierung des Arbeitslebens.

Das Ministerium ist zuständig für die Sozialversicherung und das Sozialgesetzbuch. Darunter lassen sich zusammenfassen:

Zu den Aufgaben des Ministeriums gehört die Prävention, Rehabilitation und Behindertenpolitik. Ziel der Maßnahmen ist es, behinderte Menschen in die Gesellschaft zu integrieren, etwa durch medizinische und berufliche Rehabilitation und Förderung entsprechender Einrichtungen. Außerdem obliegen dem Ministerium die allgemeinen und finanziellen Belange der Versorgung der Kriegs- und Wehrdienstopfer, der sozialen Entschädigung von Opfern von Gewalttaten, die Kriegsopferfürsorge und die Versorgungsmedizin. 1998 ist außerdem der Bereich Sozialhilfe hinzugekommen. Im Bereich der gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Fragen gehören auch das Bündnis für Arbeit, die Vermögens- und Forschungspolitik sowie das Sozialbudget in den Verantwortungsbereich des Ministeriums.

Neben der nationalen Belange im Bereich Arbeit und Soziales gehört auch die europäische und internationale Sozialpolitik zum Aufgabenbereich des Ministeriums. Darunter fällt die Federführung für die sozialpolitischen Aufgaben im internationalen Bereich, vor allem bei der Europäischen Union, der Internationalen Arbeitsorganisation, dem Europarat und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie der Abschluss von Abkommen über Soziale Sicherheit.

Organisation

Das Ministerium wird vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung geleitet. Der Minister wird dabei von zwei Parlamentarischen Staatssekretären unterstützt, die ihn im politisch-parlamentarischen Bereich vertreten. Zwei Staatssekretäre sind als höchste Beamte des Ministeriums für die Verwaltung zuständig. Das Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung besteht aus acht Abteilungen.

Dem Ministerium zugeordnet ist ein Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Behinderten, ein Beauftragter der Bundesregierung für Ausländerfragen sowie ein Bundeswahlbeauftragter für die Sozialversicherungswahlen.

Nachgeordnete Behörden:



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