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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Tracking Stocks / Geschäftsbereichsaktien

Bei Tracking Stocks handelt es sich um eine Sonderform der Aktie. Sie wurden in den 1980ern in den USA eingeführt. In Neuseeland wurde das Konzept übernommen. Tracking Stocks heißen auch Targeted Stocks oder auf deutsch: Geschäftsbereichsaktien.

Tracking Stocks verbriefen dem Inhaber das Recht auf Gewinnbeteiligung, aber kein Stimmrecht in dem emittierenden Unternehmen. Der Inhaber eines Tracking Stocks partizipiert damit am wirtschaftlichen Erfolg, wird aber nicht Anteilseigner des jeweiligen Unternehmens. Die ausgegliederten Unternehmensteile bleiben rechtlich und wirtschaftlich mit dem Mutterunternehmen verbunden. Tracking Stocks ermöglichen es einem Konzern, Unternehmensteile auszugliedern ohne die Kontrolle darüber zu verlieren.

Tracking Stocks sind eine in den USA gebräuchliche Form der Aktie. Entwickelt wird dieses Wertpapier vor allem von Konzernen, die sich zwar "optisch" durch einen Verkauf ("Spin-Off") von Tochtergesellschaften trennen möchten, die tatsächliche Gewalt darüber aber nicht verlieren wollen. Der Grund für einen Spin-Off liegt oftmals darin, dass die Kapitalmärkte "fokussierte Unternehmen" bevorzugen, also Gesellschaften die sich auf ein bestimmtes Tätigkeitsgebiet (Kerngeschäft) konzentrieren. Im Rahmen des Shareholder Value-Konzepts sehen sich Konzerne daher mehr und mehr dazu gezwungen, Konzernteile zu verkaufen, die entweder nicht zu ihren Kernaktivitäten zählen oder nicht die gewünschte Mindestrendite erwirtschaften.

Gerade Konzerntöchter, die in neuen Wachstumsmärkten agieren erwirtschaften oft zunächst für einige Jahre Verluste, ehe sie ein positives Ergebnis erzielen können. Die Verluste dieser Gesellschaften haben dann einen negativen Effekt auf das Gesamtergebnis des Konzerns und damit auch die Kursentwicklung seiner Aktien. Um den Wünschen der Aktionäre nach Renditesteigerung auch kurzfristig gerecht werden zu können, sieht sich das Management oftmals gezwungen, diese Konzerntöchter zu verkaufen beziehungsweise als eigenständige Unternehmen an die Börse zu bringen.

Trotzdem kann es aber sein, dass die Konzernführung den jeweiligen Unternehmensteilen einen bestimmten Wert beimisst - sei es strategischer Natur oder wegen der Nutzung vorhandener Verlustvorträge. Deshalb wollen sie keine tatsächliche Trennung. Um dieses Dilemma zu überwinden, wurde das Instrument der Tracking Stocks entwickelt. Hierbei handelt es sich um eine Art Aktie, die dem Inhaber zwar das volle Gewinnrecht verbrieft, das heißt, das Recht auf Dividende, ihm aber das sonst übliche Stimmrecht in der Hauptversammlung vorenthält. Wegen des Gewinnanspruchs entwickelt sich der Börsenkurs eines Tracking Stocks analog zur normalen Aktie. Steigende Gewinnerwartungen lassen den Kurs tendenziell steigen, bei sinkenden Gewinnerwartungen und bei Verlusten fällt der Kurs ebenso wie der Börsenwert der Aktie.

Die Besonderheit der Tracking Stocks liegt also darin, dass der Mutterkonzern des emittierenden Unternehmens auch weiter sein Inhaber bleibt. Auch die Vermögensgegenstände, die Aktiva der Unternehmen, die Tracking Stocks ausgeben, bleiben weiter in der Bilanz des Mutterkonzerns. Die Konzernzugehörigkeit lässt sich oftmals auch daran erkennen, dass das Management des Konzerns und des Tochterunternehmens weitgehend identisch ist. Die Unabhängigkeit des Unternehmens, die durch die Emission der Tracking Stocks suggeriert wird, besteht also faktisch nicht.

Für einen Anleger, der auf das Stimmrecht keinen großen Wert legt, kann das Investment in Tracking Stocks durchaus interessant sein, da er sich so gezielt am Erfolg bestimmter Unternehmensteile eines Konzerns beteiligen und andere, aus seiner Sicht weniger reizvolle Bereiche, ausklammern kann. Ein weiterer Vorteil: Die Wahrscheinlichkeit eines Konkurses ist relativ gering, da die Muttergesellschaft im Zweifelsfall für die Verbindlichkeiten des Tochterunternehmens aufkommen wird.



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