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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Truesale, -Verfahren, -Transaktion

Form des Work-out von Krediten; Assetdeal. Verkauf von Krediten bzw. (Teil-)Kreditportfolios durch Kredit gebende Banken, wobei es sich um Kredite handelt, die als zahlungsgestört (Not leidend) zu klassifizieren sind (Problemkreditverkauf). Im Prinzip ABS-Transaktion, bei der das Eigentum an dem Portfolio übertragen wird. Der Verkauf der Kredite erfolgt mit hohen Abschlägen auf den nominalen Wert. Käufer sind darauf spezialisierte Investoren, die den Erwerb mit Fremd- und Eigenmitteln finanzieren; dabei kann es sich auch um Banken oder spezialisierte Tochtereinheiten von Banken handeln. Die Problemkreditbetreuung ist für solche Investoren ein eigenes Geschäftsfeld. Sie betreuen diese Kredite, die in eindeutig definierten Segmenten geführt werden, durch hoch spezialisierte Mitarbeiter. Die Investoren sind darauf spezialisiert, derartige Kredite zumind. teilw. noch einzutreiben, wobei es gilt, neue spez. Bewertungssysteme zum Ausloten der verfügbaren Möglichkeiten zu entwickeln und einzusetzen. Die verkaufenden Banken bereinigen per Truesale ihre Kreditportefeuilles bzw. ihre Bilanzen von Risikoaktiva, sodass sie neuen Spielraum für Kreditvergaben gewinnen. Soweit die Not leidenden Forderungen noch nicht auf den Kaufpreis, den der Investor zahlt, abgeschrieben (wertberichtigt) sind, wird das Ergebnis der Bank durch den Verkaufsvorgang zum letzten Mal belastet. In Deutschland treten als Käufer vor allem ausländische Ankaufsunternehmen auf; diese übertragen meist das Inkasso der Forderungen sowie die damit verbundenen Tätigkeiten und Geschäfte gegen Entgelt auf ein in Deutschland domizilierendes Inkassounternehmen, das sich auf den Einzug zahlungs-gestörter Kredite spezialisiert hat. Zweckgesellschaften lassen sich bei Truesale-Transaktionen regelmässig Sicherheiten übertragen oder bestellen. Die Übertragung von Forderungen vom ursprünglich Forderungsinhaber an die SPV ist generell als »echter Verkauf« (Truesale) durchzuführen, um die Forderungen - nach dem Bankruptcy-Remote-Prinzip - aus der Insolvenzmasse des ursprünglich Forderungsinhabers herauszulösen. Da deutsche Banken sich aus praktischen und kostenmässigen Gründen regelmässig Buchsicherheiten ausstellen lassen, erfordert insolvenzfeste Übertragung solcher bei Truesale-Verbriefungen die Änderung des Grundbuchs; dies ist wegen des damit verbundenen Zeit- und Kostenaufwands unpraktisch. Durch das neue Refinanzierungsregister lassen sich diese Probleme vermeiden. Durch dieses Register wird insolvenzfeste Zuordnung von Buchsicherheiten zu Zweckgesellschaften möglich, ohne dass das Erfordernis der - rechtlich und tatsächlich - komplexen Übertragung der Sicherheiten besteht. Da den Übertragungsberechtigten Aus-und nicht Absonderungsrecht eingeräumt wird, fallen auch keine Verfahrenskosten an, die andernfalls zu Hair-cuts, d.h. zur kostenmässigen Verteuerung der Transaktion, führen können. Dieses Aussonderungsrecht gilt auch für Objekte, die an die Stelle der ursprünglich Forderungen bzw. Sicherheiten treten. Der Forderungsankauf ist für die Zweckgesellschaften kein Bankgeschäft und insofern ist keine Banklizenz erforderlich. Eintragungsfähig sind abtretbare in- und ausländische Forderungen und die diese absichernden Grundpfandrechte, auf deren Übertragung die Zweckgesellschaft eine als Refinanzierungsmittler eingeschaltete Institution - z. B. Bank - oder eine Pfandbriefbank einen Anspruch aufweist. Eintragung ins Refinanzierungsregister bedeutet das Entstehen der Fiktion einer Übertragung des eingetragenen Assets bei Insolvenz der forderungsverkaufenden Bank. Hins, der im Refinanzierungsregister eingetragenen Vermögensgegenstände wird die Specialpurpose-Company (SPC) so gestellt, als seien sie ihr wirksam übertragen worden, sodass ihr ein Aussonderungsrecht zusteht. Letzteres kann auch hins. der Gegenstände geltend gemacht werden, die an die Stelle der im Refinanzierungsregister eingetragenen Gegenstände treten. Eintragung von Grundschulden im Register ersetzt allerdings nicht die Eintragung im Grundbuch, sodass die Registeräntngung nicht zum Eigentumsübergang an der Grundschuld führt. Das OLG Frankfurt hat 2004 (8 U 84/ 04) die Abtretung von Forderungen aus Krediten für rechtswidrig erklärt, weil die damit zwangsläufig verbundene Weitergabe von Kreditinformationen gegen das Bankgeheimnis verstosse. Dieses Urteil ist viel kritisiert worden; auch haben die LG Koblenz und Frankfurt eine andere Position eingenommen und das Abtreten von Krediten auch ohne Kundenzustimmung für rechtens erklärt: Das Bankgeheimnis sei - anders als die Verschwiegenheitspflicht von z. B. Ärzten, Anwälten, Wirtschaftsprüfern - strafrechtlich nicht geschützt. Als Mittelbeschaffungsverfahren bietet die Verbriefung dem ursprünglich Forderungsinhaber eine Reihe von Vorteilen. So ist Fremdfinanzierung für SPV kostengünstiger, da diese im Normalfall eine höhere Bonität aufweisen als der ursprünglich Forderungsinhaber. Durch Abgrenzung der Forderungen vom Kreditrisiko des ursprünglich Forderungsinhabers fällt die Risikoprämie, die Investoren für die Geldanlage in Assetbacked-Securities dieses Unternehmens verlangen, i.A. niedriger aus als bei Bankkrediten und an herkömmlichen Fremdkapitalmärkten. Je nachdem, um welche Art von Transaktion und um welche Finanzaktiva es sich handelt, kann es notwendig sein, einen Pool von Forderungsrechten zum Zweck einer Kreditverbesserung durch eine oder mehrere Formen von Kredit- bzw. Liquiditätsunterstützung zu ergänzen. Diese Unterstützung kann aus internen Quellen oder gegen Provision o.a. durch Dritte erfolgen. Zum anderen können auch Institutionen mit geringer Bonität bzw. gänzlich ohne eine Einschätzung der Kreditwürdigkeit (Rating) Zugang zu institutionellen Anlegern (darunter Banken, Versicherungsgesellschaften, Pensionskassen) bekommen, deren Investitionstätigkeit sich oft zwangsläufig auf hochwertige, geratete Anleihen beschränkt. Weiter zielt Verbriefung als ausserbilanzielle Finanzierungsmethode auch darauf ab, den Verschuldungsgrad eines Unternehmens zu senken, indem Vermögensteile verkauft und die Erträge etwa dazu genutzt werden, teurere langfristige Verbindlichkeiten zurückzuzahlen. Anders: Sharedeal.



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