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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Wirtschaftsordnung

Die ökonomische Verfassung, die sich ein Staat gibt, wird Wirtschaftsordnung genannt. Es kann sich dabei um eine plan- oder marktwirtschaftliche Ordnung oder um Mischformen handeln. Die einzelnen Teilnehmer am Wirtschaftsprozess müssen sich im Rahmen dieser durch Gesetze und Institutionen bestimmten Ordnung halten.

Bei der Wirtschaftsordnung kann es sich um eine historisch gewachsene oder bewusst geschaffene Organisation des wirtschaftlichen Lebens handeln. Der Ausgestaltung dieser Ordnung können weitgehend praktische Ziele zugrunde liegen oder eine politische Philosophie beziehungsweise Ideologie. Die verschiedenen Experimente mit der Planwirtschaft im zwanzigsten Jahrhundert beruhten vor allem auf dem Gedankengut des Marxismus-Leninismus.

Die Marktwirtschaften dagegen sind zunächst historisch entstanden und haben erst dann ein theoretisches Fundament erhalten. In der Bundesrepublik Deutschland hat der Ordoliberalismus dazu einen wesentlichen Beitrag geleistet sowie der von Ludwig Erhard nach dem Krieg gegen vielerlei Widerstände durchgesetzte Gedanke der sozialen Marktwirtschaft.

Grundlagen der deutschen Wirtschaftsordnung sind:

Auch in einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung hat der Staat wichtige Aufgaben. Er muss durch seine Ordnungspolitik vor allem dafür sorgen, dass die für die Wirtschaft geltenden Spielregeln eingehalten werden und die Marktwirtschaft sich nicht selbst zerstört. Dabei muss allerdings auch darauf geachtet werden, dass sich die staatliche Wirtschaftspolitik an die von ihr selbst gesetzten Regeln hält. Das ist nicht immer der Fall. Durch Subventionen, steuerliche Privilegien, Preisregulierungen, Mieterschutz und zahlreiche andere Maßnahmen greift der Staat auch in Deutschland immer wieder in den Wirtschaftsprozess ein. Dadurch werden zum Beispiel im Kohlebergbau oder in der Landwirtschaft, bei den Werften, in der Stahlindustrie oder im Verkehrsbereich Produktionen aus politischen Gründen aufrecht erhalten, die wegen zu geringer Nachfrage am Markt ohne staatliche Hilfen nicht mehr lebensfähig wären.

konkrete Ausgestaltung der Wirtschaft durch Rechts- und Verhaltensnormen sowie Institutionen. Unter Beschränkung auf die Summe aller wirtschaftlich relevanten Rechtsregeln eines Staatsgebietes spricht man von -9 Wirtschaftsverfassung. Zu unterscheiden ist die Wirtschaftsordnung auch vom - Wirtschaftssystem. Wirtschaftssysteme sind Ordnungsmodelle nach einheitlichen Strukturprinzipien. Die konkreten Ordnungen setzen sich aus Elementen dieser idealtypischen Gebilde zusammen. In neuerer Zeit haben die Ordnungsmodelle der zentralgeleiteten Wirtschaft und der Verkehrs- oder Marktwirtschaft (Walter EUCKEN) in zweifacher Hinsicht eine Ergänzung erfahren: So treten neben die zentrale Lenkung und die Konkurrenz das Prinzip der reziproken Steuerung durch Verhandlungen (Walter JOHR: Selbstverwaltungswirtschaft) und das Prinzip der demokratischen Steuerung durch Abstimmung (Gerard GÄFGEN: Wirtschaftsdemokratie). Neben diesen vier Koordinationsmechanismen der einzelnen Wirtschaftspläne ist auch das Subordinationsproblem von Bedeutung. Hierbei geht es um die grundsätzliche Gestaltung des Verhältnisses des Staates zu den Wirtschaftssubjekten. Ein weiteres wesentliches Kennzeichen von Ordnungsmodellen ist die Eigentumsordnung. Sie gibt eine Antwort auf die Frage, wer aufgrund welcher Bedingungen in einem zentralen oder dezentralen Planungssystem über ökonomische Entscheidungsrechte verfügt. Je nach Personenkreis, dem die Produktionsmittel und damit diese Rechte zugeordnet sind, unterscheidet man privates und staatliches bzw. gesellschaftliches Eigentum an den Produktionsmitteln, eine Zwischenform bildet das genossenschaftliche Eigentum. Koordination- und Subordinationsprinzipien sowie die Eigentumsordnung stehen in einem intensiven Wechselwirkungsverhältnis. In der Realität sind Wirtschaftsordnungen, die ausschließlich nach Strukturprinzipien eines Idealtypus geordnet sind, nicht nachweisbar. Als Aufgabe der Wirtschaftspolitik ergibt sich damit auch, für ein möglichst reibungsloses Zusammenwirken dieser Elemente zu sorgen. Faßt man die Wirtschaftsordnung als Leitbild der Wirtschaftspolitik auf, ist sie eng verwandt mit dem Begriff der »wirtschaftspolitischen Konzeption«. Als Beispiele für unterschiedliche Wirtschaftsordnungen seien genannt: die Soziale Marktwirtschaft der BRD, die planification in Frankreich, die sowjetische Zentralverwaltungswirtschaft und die Arbeiterselbstverwaltung in Jugoslawien (Konkurrenzsozialismus). Literatur: Lampert, H. (1997). Wagener, H.-J. (1979)



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