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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Bardividende

Die von der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft beschlossene Ausschüttung auf den Bilanzgewinn. Der Gegenwert muß nach dem Beschluß auf einem gesonderten Auszahlungskonto bereitgestellt werden. Die Auszahlung darf grundsätzlich nur nach Abzug der Quellensteuern (Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag) erfolgen. Gehören die Aktien zum Vermögen eines Investmentfonds, wird die Dividende ungekürzt ausgezahlt. Voll Steuerpflichtige erhalten auf die Bardividende eine Steuergutschrift in Höhe von 3/7 der Bardividende. Die Bardividende ist der Teil der Dividende, der tatsächlich zum Beispiel an einen Aktionär ausgezahlt wird. Die Bardividende ist von der Höhe der Bruttodividende und der Körperschaftsteuergutschrift abhängig. Entsprechend dem ausgeschütteten Gewinn nach Abzug der körperschaftsteuerlichen Ausschüttungsbelastung. Im Gegensatz dazu schließt die Bruttodividende den Anrechnungsanspruch mit ein und übersteigt damit die Bardividende.



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Bardividende, -ausschüttung
 
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