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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Cap

Als Cap wird eine zwischen Schuldner und Gläubiger ausgehandelte Zinsobergrenze für Verbindlichkeiten mit variabler Verzinsung bezeichnet. Caps können individuell oder im Zusammenhang mit der Emission eines Floaters vereinbart werden. Der Verkäufer eines Caps verpflichtet sich, an den Käufer des Caps zu bestimmten, vorab festgelegten Terminen die Differenz zwischen Cap-Zins und Marktzins zu zahlen, wenn der Marktzins über dem Cap-Zins liegt. Caps sind mit einem Portfolio aus Zins-Put-Optionen mit unterschiedlichen Ausübungszeitpunkten zu vergleichen. Wirtschaftlich gesehen ist es eine Versicherung gegen steigende Zinsen.

Cap-Vereinbarungen werden entweder zwischen Kreditnehmer und Banken individuell vereinbart oder bei der Emission eines Floaters in den Anleihebedingungen festgehalten. Das Gegenteil von Caps sind so genannte Floors, mit denen man für variabel verzinsliche Geldanlagen eine Mindestverzinsung vereinbart. Caps dienen zur zinsmäßigen Absicherung variabel verzinslicher Kredite. Bei einer Cap-Vereinbarung, verpflichtet sich der Verkäufer des Caps, dem Käufer die Differenz zwischen Marktzins und vereinbartem Cap-Zins zu zahlen, wenn der Marktzins über den Cap-Zins steigt.

Variabel verzinsliche Anleihen (Floater) mit Cap-Vereinbarung

Werden bei variabel verzinslichen Anleihen (floating rate notes) Cap-Vereinbarungen in die Anleihebedingungen aufgenommen, so spricht man von so genannten "gekappten" Floatern. Auch bei dieser Spielart des Floaters hängt die Verzinsung, die der Anleihegläubiger erhält, vom jeweiligen Zinsniveau am Geldmarkt ab, doch ist vorab eine Maximalverzinsung vereinbart. Darüber hinaus kann die Verzinsung des Floaters nicht steigen, selbst wenn der Geldmarktzins über dieser Marke liegt.

Für den Emittenten eines gekappten Floaters bietet diese Form der Anleihe den Vorteil, dass der Zins, den er an die Anleihegläubiger zu zahlen hat, nach oben begrenzt ist. Der Emittent hat damit eine sicherere Kalkulationsbasis als bei ungekappten Floatern, bei denen die Verzinsung - in Abhängigkeit von den Geldmarktzinsen - theoretisch unbegrenzt steigen kann. Für den Anleger, der einen solchen gekappten Floater erwirbt, bietet diese Form der Anleihe den Vorteil, dass er in der Regel eine Verzinsung erhält, die bei Emission der Anleihe über der Verzinsung liegt, die für ungekappte Floater gezahlt wird.

Eine Besonderheit dieser Caps liegt darin, dass sie von der eigentlichen Anleihe abtrennbar sind (Stripping) und damit Rechte darstellen, die auch ohne die Anleihe selbst handelbar sind. Der Emittent der Anleihe kann dann den in der Anleihebedingung vereinbarten Cap an einen Dritten (beispielsweise eine Bank) verkaufen. Für den Emittenten verliert damit die von ihm begebene Anleihe den "gekappten" Charakter. An die Anleger, die die Anleihe gezeichnet haben, zahlt er nur den vereinbarten Höchstzins. An den Käufer des Caps muss er die Differenz zwischen Höchstzins und tatsächlichen Geldmarktzins zahlen, falls dieser über dem Höchstzins liegt.

Instrument der Zinssicherung

Caps lassen sich auch als Zinssicherungsinstrumente für Bankkredite verwenden. In diesem Fall werden die Caps frei zwischen zwei Vertragskontrahenten ausgehandelt. So bieten beispielsweise Banken ihren Kreditnehmern Caps als eine Art Versicherung gegen Zinssteigerungen an. Dem Käufer eines Caps wird dabei zugesichert, dass er von der Bank bzw. einer dritten Person, die Differenz zwischen dem von ihm zu zahlenden Geldmarktzins und der vereinbarten Höchstverzinsung erhält. Für diese Versicherung muss der Kreditnehmer der Bank eine einmalige Prämie zahlen (Cap-Fee). Caps sind somit mit Zins-Put-Optionen zu vergleichen. Im Gegensatz zu einer Put-Option, die nur einmal ausgeübt werden kann, sind bei Cap-Vereinbarungen mehrfache Zahlungen möglich.

Der Käufer eines Caps, also diejenige Person, die sich gegen steigende Zinsen absichern möchte, muss für dieses Recht an den Verkäufer eines Caps eine Prämie zahlen. Die Höhe der Prämie richtet sich zum einen nach der Laufzeit der Vereinbarung und zum anderen nach der Differenz zwischen vereinbartem Höchstzins und momentanem Marktzins. Je länger die Laufzeit der Vereinbarung bzw. je größer die Differenz zwischen Markt- und Höchstzins ist, desto höher ist die Prämie für den Cap.

Ein Cap ist eine vertraglich vereinbarte Zinsobergrenze bei einem Hedging-Geschäft, durch die sich ein Cap-Käufer gegen steigende Zinsen absichern kann. Übersteigt der Referenzzinssatz am Festlegungstermin den Cap, so ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Differenz zwischen Referenzzinssatz und Zinsobergrenze zu zahlen. Der Käufer eines Caps zahlt hierfür eine Prämie an den Verkäufer, entweder in Form einer Einmalprämie oder in regelmäßigen Zahlungsschritten. Mit dieser Grenze kann sich der Emittent gegen das Risiko eines sehr hohen Marktzinssatzes absichern. Bei zusätzlicher Vereinbarung einer Zinsuntergrenze, die den Kreditgeber gegen fallende Zinsen absichert, spricht man von einem Floor. Wird sowohl ein Cap als auch ein Floor vereinbart, so handelt es sich um einen Collar.



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