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über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Gelegenheitsarbeiter

Als Gelegenheitsarbeiter wird jemand bezeichnet, der in keinem festen Beschäftigungsverhältnis steht, sondern nur von Fall zu Fall eine bezahlte Arbeit annimmt. In der Regel handelt es sich dabei um ungelernte Arbeitskräfte und bei den Aufgaben, die ihnen übertragen werden, um Aushilfstätigkeiten. Aber auch qualifizierte Tätigkeiten können als Gelegenheitsarbeit geleistet werden. Entscheidend ist nur, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer das Beschäftigungsverhältnis als vorübergehend ansehen und sich das Arbeitsverhältnis eher zufällig ergibt.

Gelegenheitsarbeiter werden deshalb besonders häufig in der Landwirtschaft mit Saisonarbeiten (Weinlese, Kartoffelernte, Pflücken von Früchten) beschäftigt, für Lagerarbeiten eingesetzt oder in Häfen zur Entladung von Schiffen. Sehr verbreitet ist Gelegenheitsarbeit bei Schaustellern anläßlich von Volksfesten, einer Kirmes oder bei Zirkusgastspielen. Hier werden sie vor allem zum Auf- und Abbau der Stände und Zelte, als Losverkäufer oder zu Reinigungsarbeiten eingesetzt. Im Gastgewerbe - insbesondere bei starken jahreszeitlichen Schwankungen - werden ebenfalls oft Gelegenheitsarbeiter beschäftigt - zum Beispiel für Aushilfsarbeiten in der Küche oder zur Reinigung. Auch private Hauhalte beschäftigen bei Bedarf vielfach Gelegenheitsarbeiter: Gartenarbeiten, das Reinigen von Fenstern oder Schneebeseitigung im Winter sind dafür typische Bereiche.

Meist geht es bei Gelegenheitsarbeit um eine stunden- oder tageweise Beschäftigung, die bar entlohnt wird. In vielen Fällen wird es sich bei privater Beschäftigung um Schwarzarbeit handeln, da beide Seiten daran interessiert sind, keine Steuern und Sozialabgaben zu zahlen. Die betroffenen Arbeitnehmer sind dann allerdings während ihrer Tätigkeit nicht gegen Krankheit und Unfall versichert. Das ist auch für den Arbeitgeber mit hohem Risiko verbunden, da er bei einem Unfall während der Arbeit unter Umständen haftbar ist.

In anderen Fällen wird die Gelegenheitsarbeit meist als "geringfügige Beschäftigung" ausgeübt. Dann kann die Lohnsteuer pauschaliert werden und vom Arbeitseinkommen müssen keine Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung geleistet werden. Allerdings hat der Gesetzgeber dafür enge Grenzen gezogen.

Vielfach handelt es sich bei Gelegenheitsarbeitern um Männer und Frauen, die über keine Berufsausbildung verfügen und kein regelmäßiges Einkommen beziehen. Diese Hilfsarbeiter wollen oft gar keine feste Arbeit annehmen oder sind aus gesundheitlichen Gründen dazu nicht in der Lage. Es kann sich auch um Personen ohne festen Wohnsitz handeln, die nur bei dringendem Geldbedarf kurzfristig arbeiten oder um ausländische Arbeitskräfte, die nur für kurze Zeit ins Land kommen und vor sich allem dort bewerben, wo aus saisonalen Gründen viel Personal gebraucht wird, das am regionalen Arbeitsmarkt nicht vorhanden ist oder nicht bereit ist, zu den angebotenen Löhnen zu arbeiten.

Gelegenheitsarbeit wird aber auch von Hausfrauen angenommen, die sich von Fall zu Fall etwas hinzu verdienen möchten. Bei Bedarf werden sie beispielsweise im Einzelhandel an der Kasse oder beim Auffüllen der Regale zum Auffangen von Beschäftigungsspitzen oder bei krankheitsbedingtem Personalmangel eingesetzt. Dabei handelt es sich dann oft um Abrufarbeit. Auch Rentner, Arbeitslose oder Empfänger von Sozialhilfe versuchen oft, durch Gelegenheitsarbeit etwas hinzu zu verdienen. Dabei müssen allerdings die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften über den zulässigen Nebenverdienst beachtet werden, die für die Bezieher von Arbeitslosengeld oder Teilrente gelten.

Sehr häufig wird Gelegenheitsarbeit auch von Schülern oder Studenten übernommen, die ihr Taschengeld aufbessern oder ihr Studium finanzieren wollen. Die Tätigkeiten, die dabei ausgeübt werden, sind außerordentlich vielfältig. Es kann sich um das Austragen von Zeitungen oder Prospekten handeln, um Botengänge, Gartenarbeit, Besorgungen für ältere Leute, kurzzeitig anfallende Büroarbeiten, Babysitting oder das Hüten von Haustieren. Die Auslieferung von Getränken und Fast Food (wie Pizza). Auftritte als Statist im Theater oder bei Filmaufnahmen sowie der Einsatz als Kabelhilfe in TV-Studios finden fast ausschließlich in Form von Gelegenheitsarbeit statt.

Eine völlig andere Form der Gelegenheitsarbeit wird im Rahmen so genannter Gelegenheitsgesellschaften ausgeübt. Dabei handelt es sich in der Regel nicht um abhängige Tätigkeiten, sondern um kaufmännische Vorhaben.



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