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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Internet-Auktionen

Unter den Geschäftsmodellen im Internet erfreuen sich Internet-Auktionen ganz besonderer Popularität. Mittlerweile sind sie ein etablierter Vertriebsweg für verschiedene Waren über das Internet - vom Auto bis zur Schallplatte.

Das Prinzip ist einfach: Ein Anbieter bietet eine bestimmte Ware oder Dienstleistung auf einer der zahlreichen Auktionsplattformen im Internet an. Dabei kann es sich um Privatleute oder kommerzielle Anbieter handeln oder das Auktionshaus selbst. Man spricht von "Consumer-to-Consumer" (C2C) und "Business-to-Consumer" (B2C) Angeboten. Angegeben wird ein Mindestgebot, die Schrittweite, in denen das Angebot von Interessenten gesteigert werden muss, und ein Endtermin, bis zu dem das letzte Angebot abgegeben werden muss. Wer zu diesem Zeitpunkt das höchste Gebot abgibt, erhält den Zuschlag. Eine weitere Variante sind die so genannten Live-Auktionen, die in Echtzeit über das Netz stattfinden.

Die Teilnahme an Internetauktionen ist prinzipiell einfach: Wer mitbieten will, der registriert sich beim Auktionshaus mit Adresse und E-Mail-Adresse. Häufig werden diese Angaben allerdings vom Anbieter nicht kontrolliert. Wer den Zuschlag erhält, bekommt die Ware nach den auf der Internetseite angegeben Versand- und Zahlungsbedingungen.

Rechtliches

Bei Internet-Auktionen handelt es sich im juristischen Sinne nicht um Versteigerungen - für Letztere gelten besondere Regeln, die auf Internet-Auktionen kaum sinnvoll angewendet werden können. Nach einem Urteil des Landgerichts Münster vom Januar 2000 stellt der "Zuschlag" bei Internetauktionen auch nicht automatisch den Abschluss eines Kaufvertrages dar. Rechtlich sieht das Gericht das letzte Gebot eines Interessenten als "Angebot" zu einem Kaufvertrag an den Verkäufer, dass dieser auch ablehnen kann - im vorliegenden Fall weigerte sich ein Autohändler, einen Neuwagen zu 60 Prozent des Listenpreises bei einer Auktion zu verkaufen. Und bekam dabei Recht. Die Auktionshäuser haben diese Entscheidung scharf kritisiert, letztinstanzlich ist der Fall noch nicht entschieden.

Kommt ein Kaufvertrag zwischen Privatleuten zustande, so gibt es ausdrücklich keine Gewährleistungs-, Garantie- und Reklamationsrechte für den Kunden. Er hat sich darauf zu verlassen, dass das angebotene Produkt auch der Beschreibung entspricht. Beim Handel mit einem gewerblichen Anbieter gelten die normalen gesetzlichen Bedingungen etwa nach dem neuen Fernabsatzgesetz. Es räumt dem Kunden weitgehende Rechte, zum Beispiel beim Rücktritt vom Kauf, ein.

Praxis

Die meisten der größeren Auktionshäuser berechnen inzwischen bei jeder Transaktion, die über ihre Plattform stattfindet, eine Provision zwischen 0,5 und drei Prozent des Kaufpreises. Dazu kommen Pauschalen für das Einstellen einer Auktion, abhängig vom Mindestpreis. Dafür bieten diese in der Regel auch Treuhand-Verfahren zur Abwicklung der Transaktionen an. Kunden sollten bei größeren Beträgen vorrangig solche Verfahren nutzen oder Geschäfte gegen Nachnahme abschließen. Bei kommerziellen Anbietern werden aber auch die Zahlungen per Kreditkarte oder Banklastschrift angeboten, unter Privatleuten ist bei geringeren Beträgen die Zahlung per Vorkasse üblich. Hier trägt der Kunde das Risiko, in finanzielle Vorleistung zu treten, ohne die Ware bereits in Händen zu halten. Klagen von Kunden wegen zeitlich stark verzögerter Lieferungen durch die (kommerziellen) Verkäufer haben inzwischen zwar nachgelassen, kommen aber weiter vor. Wer sich bei der Abgabe eines Gebots vertippt hat, der kann von diesem zurücktreten, indem er sich umgehend beim Verkäufer oder beim Auktionshaus meldet. In diesem Fall ist sein Angebot nicht rechtlich bindend (Irrtum bei der Abgabe einer Willenserklärung). Riskant ist das Ersteigern von Reisen über das Internet, hier ist darauf zu achten, dass bei Pauschalreisen die Ausstellung eines Sicherungsscheines erfolgt.

2011 zeigte ein Test von Computerbild: Schnäppchen finden sich bei Internetauktionen von Neuwaren nur selten. Internetauktionen sind vor allem für Sammler und bei Gebrauchtwaren interessant und eine gute Möglichkeit, eigene Waren anzubieten.



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