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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Ratenkredit

Als einen Raten- oder auch Teilzahlungskredit bezeichnet man einen Kredit, der von Geschäftsbanken an Privat- oder Firmenkunden in einer Summe ausgezahlt wird und vom Kreditnehmer in festen Raten zurückgezahlt wird. Der Ratenkredit dient privaten Kreditnehmern meist zur Anschaffung von langlebigen Konsumgütern .

Ein Ratenkredit wird von Banken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Teilzahlungsinstituten meist an Privatkunden vergeben. Es kann sich aber auch um Firmenkunden handeln. Der Teilzahlungskredit dient den Kreditnehmern meist zur Anschaffung langlebiger Konsumgüter - wie beispielsweise Fernsehgeräte, Waschmaschinen oder Möbel. Der Teilzahlungskredit kann aber auch von Unternehmen zur Finanzierung von Maschinen und Betriebsmitteln eingesetzt werden.

Die Kreditsumme wird von der Geschäftsbank an den Kunden in einer Summe ausgezahlt. Die Rückzahlung des Kredites erfolgt in festen Raten. Die Ratenzahlung wird in Betrag und Fälligkeit vorab genau festgelegt. Die Laufzeit eines Ratenkredites liegt im allgemeinen zwischen zwölf und zweiundsiebzig Monaten. Im Gegensatz zu einem Dispositionskredit und einem Darlehen mit Kreditrahmen kann der Kunde nicht variabel über die Kreditsumme verfügen. Einmal zurückgezahlte Beträge der Kreditsumme können auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt wieder in Anspruch genommen werden.

Die Höhe von Ratenkrediten liegt im allgemeinen zwischen 1.000 Euro und 25.000 Euro. Im einzelnen Fall orientieren sich die Maximalbeträge an dem verfügbaren Einkommen nach Abzug der fixen monatlichen Kosten und in Abhängigkeit von den bestehenden Sicherheiten.

Der Zinssatz für einen Ratenkredit wird bei Vertragsabschluss festgelegt und bleibt während der Laufzeit fest. Die Bank ist zudem verpflichtet, den Effektivzins anzugeben. Der vereinbarte Zinssatz wird immer auf die Restschuld angewandt, so dass der Kunde nur auf den Betrag Zinsen zahlt, den er der Bank noch tatsächlich schuldet. Das Kreditinstitut kann zusätzlich eine einmalige Bearbeitungsgebühr verlangen, beispielsweise zwei Prozent von der Darlehenssumme. Die monatlichen Raten - bestehend aus Zinszahlung und Tilgung - werden meist vom Girokonto per Lastschrift eingezogen.

Als Sicherheiten für den Kredit verlangen Banken:

1.    Abtretung der Ansprüche auf Arbeitsentgelt, so dass eine Lohnpfändung im Falle der Nichtzahlung möglich ist und/oder

2.    Bürgschaften durch dritte Personen, die im Falle des Zahlungsausfalls für den Kredit aufkommen müssen und/oder

3.    Materielle Sicherheiten wie beispielsweise die Sicherungsübereignung von Kraftfahrzeugen, die Hinterlegung von Wertpapieren oder der Abtretung der Ansprüche aus Lebensversicherungen.

Für den Kunden ist der Abschluss eines Ratenkredits zum Kauf eines Konsumguts sinnvoller als die Inanspruchnahme eines ihm von seiner Bank oder Sparkasse eingeräumten Dispositionskredits, da die Zinssätze für Ratenkredite deutlich unter denen für Dispositionskredite liegen.



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