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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Giro (Girokonto)

Die wichtigste Form des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Die auf Girokonten verbuchten Guthaben (Sichteinlagen) können jederzeit dazu genutzt werden, um fällige Zahlungsverpflichtungen durch Hergabe eines Schecks oder durch Überweisungen zu erfüllen. Dies geschieht durch einfaches Umschreiben des jeweiligen Betrages vom Konto des Schuldners auf das Konto des Gläubigers. Auch beim Wertpapierhandel spielt der Giroverkehr eine bedeutende Rolle.

Giroeinlagen sind Guthaben auf Konten, über die der Inhaber durch Ausstellung von Schecks und Überweisungen verfügen kann. Sie gehören zu den Sichteinlagen und dienen der raschen Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Anders als bei Sparbüchern oder Festgeld ist keine vorherige Kündigung der auf Girokonten eingezahlten Beträge erforderlich, ehe über sie verfügt wird. Girokonten dienen der Verbuchung von Sichteinlagen (Habenseite des Kontos) und von Kontokorrentkrediten (Sollseite). Dem Inhaber kann ohne besonderen Antrag ein jederzeit abrufbarer kurzfristiger Kredit (Dispositionskredit) eingeräumt werden.

Der bargeldlose Zahlungsverkehr von Konto zu Konto wird auch als Girogeschäft bezeichnet. Nicht nur Rechnungen sondern auch der weitaus größte Teil der Lohn- und Gehaltszahlungen werden in Deutschland inzwischen durch Überweisung von einem auf ein anderes Giro konto beglichen. Es handelt sich dabei um unbare Zahlungen, die nur in Form von Umbuchungen auf den Konten des Zahlungspflichtigen und des Empfängers stattfinden. Das Giral - oder Buchgeld ist deshalb auch nicht gesetzliches Zahlungsmittel (wie die von der Bundesbank herausgegebenen Banknoten) sondern nur ein allgemein akzeptiertes Zahlungsmittel. Auf Verlangen werden die auf Girokonten gutgeschriebenen Beträge von Banken oder Sparkassen aber auch bar ausgezahlt.

Dem Inhaber des Kontos wird regelmäßig ein Kontoauszug zur Verfügung gestellt. Ihm können alle Gutschriften und Abbuchungen entnommen werden. Als Ergebnis dieser Zahlungsvorgänge ergibt sich ein Saldo. Er zeigt entweder das noch vorhandene Guthaben oder eine Kontenüberziehung (Soll) an. Als Kontokorrentkredit wird zwischen dem Kreditinstitut und dem Kunden ein Betrag vereinbart, bis zu dem der Soll-Saldo höchstens steigen darf.

Dem Vorteil der jederzeitigen Verfügbarkeit steht der Nachteil gegenüber, das Guthaben auf Girokonten entweder gar nicht oder nur sehr gering verzinst werden, da die Banken dieses bei ihnen deponierte Geld im Gegensatz zu Termineinlagen nur sehr beschränkt als Basis für Kreditgeschäfte einsetzen können. Denn sie wissen nie, wann der Kontoinhaber darüber verfügt.

Überweisungen von Konten, die bei der gleichen Bank oder Sparkasse geführt werden, finden durch einfaches Umbuchen innerhalb des Instituts statt. Wenn es sich um Konten bei verschiedenen Kreditinstituten handelt, werden die Zahlungsvorgänge über Gironetze abgewickelt. Dabei handelt es sich um die organisierten Geldströme zwischen Großbanken und ihren Filialen sowie um die Zahlungsverkehr zwischen verschiedenen Banken und den Sparkassenorganisationen . Innerhalb dieser Netze werden Gutschriften und Lastschriften miteinander verrechnet und nur die Spitzenbeträge ausgeglichen.

Neben dem Gironetz der Kreditinstitute, das von der Bundesbank überwacht und geleitet wird, bestehen weitere Organisationen für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs. Dazu gehört vor allem der Giroverkehr der Postbank, über das der Postscheckverkehr läuft, sowie ein Gironetz der Städte und Gemeinden. Sie haben sich zu Giroverbänden zusammengeschlossen, um so den Geldverkehr innerhalb der Kommunen abzuwickeln. Alle diese Netze arbeiten im Überweisungsverkehr eng zusammen und garantieren so, dass Überweisungen rasch ausgeführt und auf dem Konto des Empfängers verbucht werden. Der kann dann sofort wieder darüber verfügen.

Ein weiterer wichtiger Bereich des Giroverkehrs ist die Wertpapierverwahrung auf Girosammeldepots. Zwar können die Besitzer von Aktien , Anleihen und anderen verbrieften Anteils- oder Gläubigerpapieren sich diese auch körperlich aushändigen lassen (Tafelgeschäft ) und selber verwalten oder bei einem Kreditinstitut in Verwahrung geben. Aber dies ist entweder unsicherer (da nicht gegen Verlust oder Diebstahl geschützt) oder teurer, als die Verwahrung in einem Girosammeldepot. Überdies wird der Handel mit diesen Wertpapieren bei Einzelverwahrung erschwert, da sie jeweils körperlich aus den Einzel-Depots entnommen oder vom Besitzer zur Bank gebracht werden müssen. Bei der Girosammelverwahrung dagegen findet bei Kauf und Verkauf lediglich eine buchmäßige Übertragung der Wertpapiere (Effektengiroverkehr) statt, die ohne zeitliche Verzögerung auf elektronischem Weg abgewickelt wird. Möglich ist dies allerdings nur bei vertretbaren Wertpapieren, die auf den Inhaber lauten, nicht dagegen bei Namensaktien, bei denen ein bestimmter Eigentümer registriert ist.

Die Girosammelverwahrung auf einem Depotkonto hat für den Anleger auch den Vorteil, dass die Einlösung der Zins- und Dividendenscheine (Kupons) sowie der Erneuerungsscheine von der Wertpapiersammelbank übernommen wird. Der Anleger erhält automatisch eine Abrechnung sowie die Gutschrift über den Zins- und Dividendenertrag auf seinem Girokonto.



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