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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Floater (Floating-rate-notes)

Eine Floating-rate-note ist eine Anleihe mit variabler Verzinsung. Die Verzinsung einer Floating-rate-note wird in der Regel alle sechs Monate an einen bestimmten, vorab vereinbarten Geldmarktzins angepasst. Die Laufzeit einer Floating-rate-note liegt bei fünf bis zehn Jahren.

Floating-rate-notes sind mittel- bis langfristige Schuldverschreibungen, bei denen der zu zahlende Zins regelmäßig an einen bestimmten Referenzzinssatz angepasst wird. Im Gegensatz zu herkömmlichen Anleihen ist der Zinssatz also nicht über die gesamte Laufzeit konstant, sondern variiert mit dem Marktzins. Als Referenzzins wird ein bestimmter, vorab vereinbarter Geldmarktzins verwendet. Häufig wird als Referenzsatz der EURIBOR vereinbart. Die Anpassung sowie die Zinszahlungen erfolgen in der Regel halbjährlich. Auf den Geldmarktzins wird meist noch ein Aufschlagssatz gezahlt, der von der Bonität des Emittenten, also von seiner Kreditwürdigkeit, abhängig ist und zwischen einem achtel und dreiviertel Prozent liegt.

Meist werden Floating-rate-notes mit einer Mindestverzinsung versehen, so dass der Anleger einerseits mit einer Mindestrendite rechnen kann, auf der anderen Seite aber die Chance auf eine theoretisch unbegrenzt steigende Rendite hat. In der Praxis werden Floater aber oftmals mit einem Cap, also einer Zinsobergrenze, versehen. Die Verzinsung schwankt dann nur in bestimmten Bandbreiten.

Die Laufzeit von Floating-rate-notes liegt meist zwischen fünf und zehn Jahren. Es handelt sich also um ein langfristiges Wertpapier, das mit einem Zinssatz für kurzfristige Anlagen verzinst wird. Emittenten, also Anleiheschuldner, sind in der Regel Großbanken, Kapitalsammelstellen und Staaten.

Der Vorteil, aber auch das Risiko einer Floating-rate-note für den Anleger und den Schuldner liegt in der stets aktuellen Verzinsung. Bei steigendem Geldmarktzins wird die Verzinsung für den Inhaber einer Floating-rate-note attraktiver, die Rendite seiner Anlage steigt. Für den Emittenten der Schuldverschreibung hingegen steigen die Kapitalkosten. Die Belastung für das aufgenommene Kapital wächst. Bei sinkendem Geldmarktzins hingegen wird die Verzinsung für den Anleger unattraktiver, während die Belastung für den Emittenten geringer wird.

Denn bei der Forfaitierung verkauft der Exporteur seine Forderung gegen einen Importeur an den so genannten Forfaiteur und erhält dafür den Rechnungsbetrag abzüglich eines Diskonts. Der Forfaiteur übernimmt dabei sowohl die Finanzierungsfunktion als auch das Risiko der Nichtbezahlung. Der Verkäufer der Forderung (Exporteur) behält allerdings weiterhin die Verpflichtung, das Grundgeschäft, also beispielsweise die Warenlieferung, ordnungsgemäß abzuwickeln. Das Risiko der Nichtannahme oder Reklamation der erbrachten Leistung bleibt ebenfalls beim Exporteur.

Damit eine Forderung von einem Forfaiteur angekauft wird, muss sie in der Regel folgende Merkmale aufweisen:

  • Der Mindestbetrag liegt bei 50.000 Euro,
  • die Laufzeit sollte zwischen sechs Monaten und fünf Jahren liegen,
  • der Rechnungsbetrag muss auf eine unbeschränkt konvertible Währung wie Euro, US-Dollar oder Den lauten,
  • die Forderung muss durch eine Bankgarantie oder ein Akkreditiv abgesichert sein,
  • die Überprüfung des wirtschaftlichen und politischen Risikos muss ein positives Resultat ergeben.

Als das der Forderung zu Grunde gelegte Finanzinstrument wird im Normalfall ein Solarwechsel verwendet. Hierbei stellt der Importeur einen Wechsel an die Order (den Begünstigten) des Exporteurs aus. Der Exporteur gibt den Wechsel durch Unterschrift mit dem Zusatz "Ohne Obligo” an den Forfaiteur weiter. Mit diesem Zusatz schließt der Exporteur jeden Rückgriff seitens des Forfaiteurs bei Nichtzahlung durch den Importeur aus.

Die Kosten, die dem Exporteur aus der Forfaitierung erwachsen, setzen sich aus einer Bereitstellungsprovision und dem vereinbarten Diskont zusammen. Die Bereitstellungsprovision wird für den Zeitraum zwischen Exportvertragsabschluss und Lieferung der Ware vereinnahmt. Meist handelt es sich dabei um 1/1.000 der Rechnungssumme pro Monat. Dieses Entgelt ist dafür zu zahlen, dass die Bank dem Exporteur die Kreditmittel zur Verfügung stellt, dieser sie aber nicht in Anspruch nimmt und daher auch keine Zinsen entrichtet. Die Bank kann diese Mittel während dieser Zeit nicht anderweitig einsetzen und erleidet daher einen Einnahmeausfall, für den sie der Exporteur entschädigen muss.

Die Höhe des Diskonts richtet sich unter anderem nach der Bonität des Schuldners oder des Schuldnerlandes, der Laufzeit, der Höhe der Forderung und nicht zuletzt nach den Refinanzierungskosten der Bank.

Dem Exporteur bietet das Finanzinstrument der Forfaitierung neben der früheren Verfügbarkeit des Geldes und dem Wegfall des Risikos der Nichtzahlung noch weitere Vorteile. So geht er kein Währungsrisiko ein und kann daher auf Absicherungen des Wechselkurses (beispielsweise durch Devisen-Optionen und Devisen-Futures) verzichten. Zudem entfallen für ihn kosten- und zeitaufwändige Arbeiten, wie beispielsweise Forderungsüberwachung und Inkasso. Als einen weiteren Vorteil sehen viele Exporteure die Tatsache, dass die Forderung und die damit verbundene Gegenfinanzierung aus der Bilanz verschwinden. Das führt zu einer optischen Verbesserung der Bilanz.

Eine ähnliche Rolle wie die Forfaitierung spielt das Factoring bei der Finanzierung von Geschäften, bei denen keine sofortige Zahlung üblich oder vereinbart ist.



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