Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Europäische Investitionsbank

Organ der Europäischen Gemeinschaften, 1958 errichtet, mit Sitz in Luxemburg, zur Mitfinanzierung bestimmter Investitionsprojekte, die - der Erschließung der weniger entwickelten Gebiete der Gemeinschaft (z. B. Süditalien, Irland) oder - der Modernisierung von Unternehmungen sowie der Schaffung von Arbeitsplätzen dienen. European Investment Bank, Banque Europeenne d\'Investissement, Banco Euro-peo de Inversiones, Banca Europea per gli Investimenti. Abk.: EIB. Autonomes, öffentlich-rechtliches Institut, supranationale Entwicklungsbank; oft als Hausbank der EU bez. Gründung 1958 mit Unterzeichnung der Verträge von Rom. Im Geist dieses Abkommens erhielt die EIB ein deutlich politisch motiviertes Mandat für ihre Geschäftstätigkeit. Durch die Erweiterung der EU um 10 neue Mitgliedstaaten wurden diese Mitanteilseigner der EIB und haben somit ebenso wie die vorherigen 15 vollen Zugang zu den Finanzierungsprodukten der Bank. Die EIB finanziert - ohne Erwerbszwecke zu verfolgen - heute Projekte, die einen konkreten Beitrag zur Umsetzung der prioritären Ziele der EU im wirtschaftlichen und sozialen Bereich leisten. Ihre Aufgabe ergibt sich aus ihrer Satzung und aus den Mandaten, die ihr durch Beschlüsse des Europäischen Rates übertragen werden. Sie übt ihre Tätigkeit in enger Zusammenarbeit mit den anderen EU-Institutionen aus. Bei der Erfüllung ihres Auftrags orientiert sich die EIB an 2 Grundsätzen: Erzielung max. zusätzlichen Nutzens ihrer Operationen und Transparenz. Die Finanzierungsbeschlüsse gründen sich dementspr. vor allem auf Kriterien des zusätzlichen Nutzens. Diese konzentrieren sich auf den Beitrag der einzelnen Operationen zum Erreichen der Ziele der Union, die Qualität und Solidität der einzelnen Vorhaben und den finanziellen Vorteil, der mit der Inanspruchnahme von EIB-Mitteln verbunden ist. In den letzten Jahren hat die EIB Indikatoren für die Ermittlung des zusätzlichen Nutzens entwickelt. Deren systematische Anwendung dient der besseren Beurteilung des Beitrags, den die von der EIB mitfinanzierten Projekte zum Erreichen der Ziele der Union leisten. Dabei besteht das allg. Ziel für die Bank darin, Investitionen zu verbessern und zu steigern. In der EU müssen Projekte, die für eine Finanzierung durch die EIB in Betracht kommen, zur Verwirklichung eines oder mehrerer folgender Ziele beitragen: 1. Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts und Initiierung von Wirtschaftsaktivitäten, die die Entwicklung der benachteiligten Regionen fördern; 2. Förderung von Investitionen zur Schaffung einer auf Wissen und Innovation beruhenden Gesellschaft; 3. Verbesserung der Infrastruktur und der Dienste in den Bereichen Bildung und Gesundheit, die wichtige Elemente des Faktors Humankapital sind; 4. Ausbau der Infrastruktur von gemeinsamem Interesse in den Bereichen Verkehr, Telekommunikation und Energieübertragung; 5. Erhaltung der Umwelt und Verbesserung der Lebensqualität, z. B.durch die Nutzung erneuerbarer oder alternativer Energien; 6. Sicherung der Energieversorgung durch rationellen Energieeinsatz, Erschliessung eigener Ressourcen und Diversifizierung der Importe; 7. Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen von KMU als Beitrag zu ihrer Entwicklung durch: lang- und mittelfristige Globaldarlehen der EIB; 8. Risikokapitalfinanzierungen des EIF; Garantien des EIF zugunsten von KMU. In den Partnerländern beteiligt sich die EIB an der Umsetzung der Entwicklungs- und Kooperationspolitik der EU durch die Gewährung langfristiger Darlehen aus ihren eigenen Mitteln bzw. durch nachrangige Darlehen und Risikokapitalfmanzierungen aus Haushaltsmitteln der Mitgliedstaaten oder der Union. Der sog. Operative Gesamtplan (OGP) ist die wichtigste Strategieunterlage der Bank. Er wird jährlich fortgeschrie-ben und vom Verwaltungsrat genehmigt. Er dient dazu, die mittelfristige Politik der EIB für jeweils 3 Jahre zu definieren und Prioritäten für die Tätigkeit der Bank für die kommenden Jahre, die sich an den vom Rat der Gouverneure vorgegebenen Zielen orientieren, festzulegen. Die strategischen Projektionen des Plans werden jährlich angepasst, um neue Aufgabe und Veränderungen des wirtschaftlichen Umfelds zu berücksichtigen. Der zusätzliche Nutzen der Finanzierungen der Bank beruht auf den 3 Säulen: 1. Übereinstimmung der Finanzierungen mit den vorrangigen Zielen der EU; 2. Qualität und Tragfähigkeit jedes Projekts; 3. besondere finanzielle Vorteile durch die Inanspruchnahme von EIB-Mitteln. Die Optimierung der Mittelbeschaffungskosten auf einem tragfähigen Niveau und die Erhöhung der Sekundärmarktliquidität sowie der Transparenz bilden die Grundpfeiler der Mittelbeschaffungsstrategie der Bank. Mit dieser Strategie konnte die EIB ihre Position als führender quasistaatlicher Emittent von Referenzanleihen mit Triple-A- (AAA-) Rating ermöglicht der EIB, Darlehen zu günstigsten Konditionen zu gewähren. Dies wird die Synergien aus einer ausgewogenen Kombination von Referenzanleihen und auf spez. Märkte bzw. Kunden ausgerichteten Anleihen erreicht, d.h. durch: 1. Emission umfangreicher liquider Referenzanleihen in EUR, USD und GBP; 2. Angebot massgeschneiderter Finanzprodukte, die auf spezif. Bedürfnisse von Anlegern in einer Vielzahl von Währungen und Strukturen ausgerichtet sind; 3. Erhalt der Anpassungsfähigkeit, die es der EIB ermöglicht, auf Nachfrageveränderungen bei den Anlegern zu reagieren, sowie die Beibehaltung der Währungsdiversifizierung; 4. Entwicklung der Kapitalmärkte aufstrebender Länder. Die Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts der EU in den weniger entwickelten Gebieten (Regionalentwicklung) ist vorrangige Aufgabe der EIB, die ihr durch den Vertrag von Rom übertragen wurde; dieser Auftrag wurde 1997 durch den Vertrag von Amsterdam bekräftigt. Bisher haben EIB und Europäische Kommission eine Reihe von Investitionsprogrammen und Projekten in den Fördergebieten gemeinsam finanziert. Darüber hinaus gibt die Bank auf Ersuchen der Kommission fachlich begründete Stellungnahmen zu Projekten ab, für die EU-Zuschüsse beantragt wurden. Hins, der Politik des sozialen Zusammenhalts hat die EIB 3 allg. Kategorien von Investitionsvorhaben ermittelt, die zum Erreichen der vorrangigen Ziele der EU beitragen sollen: Modernisierung der Infrastruktur in den Regionen zur Verbesserung ihrer Qualität und Quantität, Entwicklung produktiver wirtschaftlicher Aktivitäten und Stärkung des Humankapitals - Bildung, Gesundheit und Sozialwesen - in Fördergebieten. Übereinstimmung einer Investition mit der Regionalentwicklungspolitik der Union wird als erste Säule des zusätzlichen Nutzens bez. Die Auswirkungen auf die Regionalentwicklung werden darüber hinaus mittels einer Beurteilung der Qualität und Tragfähigkeit jeder einzelnen Operation eingeschätzt; dies bildet die zweite Säule des zusätzlichen Nutzens. Nach Möglichkeit ermittelt die Bank für ein Investitionsvorhaben, für das sie einen Finanzierungsbeitrag in Erwägung zieht, eine volkswirtschaftliche Rentabilität bzw. -wenn es sich um ein Vorhaben im privaten Sektor handelt - eine finanzielle Rentabilität. Ist dies nicht möglich, erfolgt eine qualitative Beurteilung, bei der die Bank sämtliche relevanten Faktoren berücksichtigt. Dritte Säule des zusätzlichen Nutzens ist die Art und Weise, wie die EIB zur Verbesserung der finanziellen Tragfähigkeit der Ope- ration beiträgt. Der finanzielle Zusatznutzen kann u. a. in längeren Laufzeiten ihrer Darlehen, innovativen Finanzierungskonstruktionen und dem Katalysatoreffekt bestehen, den ein Darlehen der EIB möglicherweise für die Mobilisierung weiterer Finanzierungsquellen hat. Der Schwerpunkt weiterer EIB-Operationen liegt auf den Schlüsselbereichen Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI), Förderung von KMU und unternehmerischen Initiativen, Bildung von Humankapital und Informa-tions- und Kommunikationstechnologienetze. Auch Schutz und Verbesserung der Umwelt gehören zu den vorrangigen Anliegen der EIB. Die Bedeutung, die die Bank dem Umweltschutz beimisst, ist daran zu erkennen, dass zuletzt mehr als ein Drittel ihrer Finanzierungen in der erweiterten EU Umweltprojekten zugute kam. Da die Entwicklung transeuropäischer Verkehrs-, Energie- und Informationsnetze (TEN) wesentlich zur wirtschaftlichen und sozialen Integration in der EU beiträgt, spielt die EIB bei der Finanzierung der TEN einschl. der Zugangsnetze eine Schlüsselrolle. Die Finanzierungen der Bank zum Ausbau der Verkehrsnetze in der EU erstrecken sich auf alle Sektoren. Dem Engagement der EIB innerhalb der EU stehen entspr. Aktivitäten ausserhalb gegenüber. Finanzierungen der EIB beziehen sich auch auf die wachsende Anzahl der von der EIB unterstützten Public/Privatepart-nerships (PPP), Pensionsfonds, Banken usw. Einen bedeutenden Schwerpunkt in den Finanzierungsprogrammen nehmen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ein. Die EIB stellt KMU im Rahmen von Globaldarlehen mittel- und langfristige Finanzierungsmittel zur Verfügung. Dabei handelt es sich um Kreditlinien an zwischengeschaltete Banken oder Finanzinstitute, die die Mittel zur Unterstützung kleiner Investitionsvorhaben, die häufig von KMU mit weniger als 250 Beschäftigten durchgeführt werden, weiterleiten. Der Europäische Investitionsfonds unterstützt KMU durch die Bereitstellung von Beteiligungskapital im Rahmen von Risikokapitalfinanzierungen sowie - indirekt - durch die Übernahme von Garantien für KMU-Portfolios von Finanzinstituten oder öffentlichen Garantiegebern. Die bei Einzeldarlehen angewendeten 3 Säulen des zusätzlichen Nutzens der EIB sind auch für Globaldarlehen von wesentlicher Bedeutung. Die erste Säule - Übereinstimmung der Globaldarlehenstätigkeit mit den vorrangigen Zielen der EU - spielt für die Vergabe von EIB-Mitteln an zwischengeschaltete Institute und ihre Weiterleitung an Endbegünstigte eine entscheidende Rolle. Infolgedessen werden Globaldarlehen hauptsächlich mit dem Ziel vergeben, KMU, Regionalentwicklung, Umweltschutz sowie Innovation und Forschung zu unterstützen. Bei Globaldarlehen bedeutet die Solidität des Projekts - zweite Säule des zusätzlichen Nutzens der EIB - in erster Linie die Fähigkeit des zwischengeschalteten Instituts, das Darlehen gem. einer Reihe vereinbarter Kriterien in Einklang mit den Zielen der Bank zu verwalten. Die dritte Säule des zusätzlichen Nutzens betrifft den finanziellen Zusatznutzen für die Endbegünstigten von Globaldarlehen, d.h. Zinssätze und Laufzeiten, die KMU und anderen Projektträgern angeboten werden können. Die EIB diversifiziert die zwischengeschalteten Institute mit dem Ziel, den Wettbewerb zu fördern, was den Endbegünstigten zugute kommt. Ergänzend zu ihren Globaldarlehen vergibt die EIB sog. Midcap-Darlehen. Diese zielen in erster Linie auf mittel-, grosse Unternehmen ab, die grösser als KMU sind, jedoch weniger als 3000 Beschäftigte haben. Dabei handelt es sich um Sammeldarlehen, deren Mittel über zwischengeschal- tete Institute weitergeleitet werden. Die durch diese Darlehen finanzierten Projekte werden vom zwischengeschalteten Institut geprüft, das die EIB ex ante über die wirtschaftliche, finanzielle und technische Tragfähigkeit informiert. Hinzu kommt die Bereitstellung von Garantien für KMU-Portfolios von Finanzinstituten oder öffentlichen Garantiegebern. Die Zusammenarbeit der EIB mit dem Bankensektor spiegelt sich auch in der diversifizier-ten Palette der Finanzierungsprodukte wider, die von der EIB-Gruppe angeboten werden. Dazu gehören für kleine und mittlere Investitionsvorhaben Globaldarlehen der EIB, die über ein Netz von rd. 200 Partnerbanken oder Finanzinstituten in und ausserhalb der EU geleitet werden. Sie tragen nicht nur zur Entwicklung des Bankensektors in den betr. Ländern bei, sondern ermöglichen es KMU und Gebietskörperschaften auch, enge Beziehungen zu ihren Hausbanken zu unterhalten. Die Finanzierungen im Bereich Public/Private-Partnership der EIB betr. überwiegend den Verkehrssektor sowie das Gesund-heits- und Bildungswesen. Die Vergabe von Globaldarlehen wird ebenfalls diversifiziert: Sie werden auch auf regionaler Ebene tätigen Banken (womit dem Ziel entsprochen wird, die Investitionstätigkeit in wirtschaftlich benachteiligten Gebieten zu fördern) und Instituten mit spez. Ausrichtung gewährt. Bei mittleren und grösseren Projekten nimmt die EIB auch Kofinanzierungen vor. ihre Finanzierungsbeiträge ergänzen die vom Bankensektor angebotenen Produkte und sind auf lange Laufzeiten konzentriert. Die EIB bietet strukturierte Finanzierungen oder Darlehen unter Einschaltung von Banken an. Auf diese Weise können die den Unternehmen zur Verfügung stehenden Finanzierungsquellen und -formen diversifiziert werden. Die EIB ist ständig bemüht, ihre Produktpalette zu erweitern, um dem Bedarf der Wirtschaft zu entsprechen. So hat sie in Abstimmung mit ihren Partnern aus dem europäischen Bankensektor zusätzl. Midcap-Sammeldarlehen eingeführt, die die Bereitstellung von spez. an Bedürfnisse mittelgrosser bis grösserer Unternehmen angepasster Finanzierungen ermöglichen. Die Darlehensmittel werden über zwischengeschaltete Institute bereitgestellt. Da die EIB nicht nur in der EU, sondern auch in Drittländern tätig ist, kann sie in Zusammenarbeit mit dem Bankensektor Konzernstrategien grosser Unternehmen unterstützen, indem sie Finanzierungsbeiträge für deren Projekte in der EU sowie für ihre ausländischen Direktinvestitionen in Drittländern gewährt. In der Mittelbeschaffung ist die EIB - auch auf Grund ihres Triple-A- (AAA-) Ratings - bedeutender europäischer supranationaler Anleiheemittent. Die EIB beschafft sich ihre Finanzierungsmittel im Wesentlichen durch Anleihen auf den Kapitalmärkten, deren ausstehender Gesamtbetrag 250% ihres gezeichneten Kapitals nicht überschreiten darf; in ihrer Mittelbeschaffungsstrategie erweist sich die EIB als innovativ. Die EIB ist der einzige supranationale Emittent, der Referenzanleihen in EUR, USD und GBP entlang der gesamten Renditekurve begibt. Der Europäische Investmentfonds (EIF) ist Tochterunternehmen der EIB. Leitung der EIB: Der Rat der Gouverneure besteht aus den von den 25 Mitgliedstaaten benannten Ministern, bei denen es sich in der Regel um die Finanzminister handelt. Der Rat der Gouverneure erlässt die Leitlinien für die Kreditpolitik der Bank, genehmigt die Jahresbilanz und die Ergebnisrechnung, erteilt die Genehmigungen für die Beteiligung der Bank an Finanzierungsoperationen ausserhalb der Union und entscheidet über Kapitalerhöhungen. Er bestellt die Mitglieder des Verwaltungsrats, des Direktoriums und des Prüfungsausschusses. Der Verwaltungsrat hat die ausschl. Entscheidungsbefugnis für die Gewährung von Darlehen und Bürgschaften sowie die Aufnahme von Anleihen. Er sorgt für die ordnungsgem. Verwaltung der EIB und gewährleistet, dass die Führung der Geschäfte der Bank mit den Bestimmungen des EU-Vertrags und ihrer Satzung sowie mit den allgemeinen Leitlinien des Rates der Gouverneure in Einklang steht. Die Mitglieder des Verwaltungsrats werden von den Mitgliedstaaten benannt und vom Rat der Gouverneure für 5 Jahre bestellt (Wiederbestellung zulässig). Sie sind ausschl. der Bank verantwortlich. Der Verwaltungsrat besteht aus 26 Mitgliedern, wobei jeder der 25 Mitgliedstaaten durch ein ordentliches Mitglied vertreten ist; hinzu kommt eines als Vertreter der EU-Kommission. Damit dem Verwaltungsrat ein breiteres Spektrum an Fachkenntnissen in bestimmten Bereichen zur Verfügung steht, kann er (höchst.) 6 nicht stimmberechtigte Sachverständige (3 ordentliche und 3 stellvertretende Mitglieder) kooptieren, die beratende Funktion haben. Beschlüsse werden mit der Mehrheit von mind. einem Drittel der stimmberechtigten Mitglieder gefasst, wobei diese Mitglieder mind. 50% des gezeichneten Kapitals vertreten müssen. Das Direktorium umfasst 9 Mitglieder und ist das kollegiale und auf Vollzeitbasis tätige Exekutivorgan der EIB. Es nimmt unter Aufsicht des Präsidenten und Kontrolle desVerwaltungsrats die laufenden Geschäfte der EIB wahr, bereitet Entscheidungen des Verwaltungsrats vor und sorgt für ihre Durchführung. Die Mitglieder des Direktoriums sind ausschl. der Bank verantwortlich. Sie werden vom Rat der Gouverneure auf Vorschlag des Verwaltungsrats für 6 Jahre bestellt (Wiederbestellung zulässig). Der Prüfungsausschuss ist ein unabhängiges Organ, das unmittelbar dem Rat der Gouverneure verantwortlich ist. Er prüft die Ordnungsmässigkeit der Geschäfte und der Bücher der Bank. Die Berichte des Prüfungsausschusses über die Ergebnisse seiner Tätigkeit gehen dem Rat der Gouverneure zusammen mit dem Jahresbericht des Verwaltungsrats zu. Der Prüfungsausschuss setzt sich aus 3 Mitgliedern sowie 3 Beobachtern zusammen, die vom Rat der Gouverneure für 3 Jahre ernannt werden.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Europäische Integration
 
Europäische Investitionsbank (EIB)
 
Weitere Begriffe : Cashflow bei Banken | Existenzminimum, physisches | Warenhaus
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.