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Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
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Treuhandanstalt

Eine Treuhandanstalt ist im allgemeinen eine Institution, die mit der Verwaltung und Verwertung von Vermögensteilen beauftragt wird. Konkret ist meist die Organisation gemeint, die von der letzten DDR-Regierung gegründet worden war, um die Entflechtung und Privatisierung der sozialisierten Unternehmen in der ehemaligen DDR vorzubereiten.

Die Bundesregierung erweiterte später den Auftrag dahin, die Betriebe umzustrukturieren, zu sanieren und vor allem zu privatisieren beziehungsweise an private Interessenten zu verkaufen. Bei ihrer Gründung war die Berliner Treuhand die größte Holding der Welt. Sie sollte sich aber durch die Lösung ihrer Aufgabe selbst überflüssig machen. Daher wurde die Treuhandanstalt am 31. Dezember 1994 wieder aufgelöst und die verbliebenen Aufgaben auf Nachfolgeorganisationen übertragen.

Bei der Erfüllung ihrer Aufgabe bediente sich die Treuhandanstalt externer Berater: erfahrene Sanierungsexperten, Banken oder Unternehmensberatungsgesellschaften. Sie warb im In- und Ausland um Investoren und veröffentlichte umfangreiche Kataloge der zur Privatisierung angebotenen Betriebe. Die Treuhand eröffnete Verkaufsbüros in anderen Ländern, organisierte Informationsveranstaltungen und Messen, bei denen sich die noch in ihrem Besitz befindlichen Betriebe vorstellen konnten. Sie schaltete erfahrene internationale Agenturen und Banken ein, denen ganze Unternehmensgruppen zur Privatisierung übertragen wurden.

Die Investoren aus dem In- und Ausland mussten sich bei der Übernahme von Betrieben zum Erhalt einer vertraglich festgelegten Zahl von Arbeitsplätzen und zu Mindest-Investitionen verpflichten. Es war aber auch möglich, dass Führungskräfte und/oder Mitarbeiter die Betriebe auf dem Wege von Management-buy-out oder Management-buy-in übernahmen. Auch Ausgründung war ein Instrument der Privatisierung und der Schaffung neuer mittelständischer Existenzen. Ende 1995 hatte die Treuhand fast alle ihr ursprünglich übertragenen Betriebe verkauft. Bei Betrieben, für die nicht rasch genug ein Käufer gefunden werden konnte, wurde eine Management-KG eingeschaltet, damit diese Firmen dennoch so schnell wie möglich nach privatwirtschaftlichen Kriterien geführt werden konnten.

Privatisierung hatte für die Treuhand Vorrang vor der Sanierung der Betriebe. Das heißt: Die Anstalt wollte nicht als Manager der ihr anvertrauten Betriebe auftreten, sondern möglichst rasch privaten Unternehmern die damit verbundenen Aufgaben wie die Sorge für wettbewerbsfähige Produkte, Marktzugang, modernes Management und solide Finanzierung übertragen.

Bei Auflösung der Treuhandanstalt 1994 standen von den ursprünglich rund 14.000 Betrieben nur noch knapp 100 zum Verkauf. Sie wurden an die Nachfolgegesellschaft "Beteiligungs-Management-Gesellschaft Berlin" (BMGB) weiter gegeben. Zwei weitere Nachfolgeorganisationen, die "Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben" (BVS) und die "Treuhand Liegenschaftsgesellschaft" (TLG) übernahmen das Vertragsmanagement sowie die Verwertung der noch im Treuhandbesitz verbliebenen Immobilien. Außerdem waren noch zahlreiche Prozesse zu führen, weil Entscheidungen der Treuhand angefochten wurden oder gegen unseriöse Geschäftemacher ermittelt und geklagt werden musste, die die Umbruchsituation und den Zwang zur zügigen Abwicklung der Privatisierungen für betrügerische Machenschaften genutzt hatten.

hat gemäss Einigungsvertrag vom 31.8.1990 die Aufgabe, die früheren volkseigenen Betriebe wettbewerblich zu strukturieren und zu privatisieren (Art. 25). Sie wurde im März 1990 von der damaligen DDR-Regierung durch einen Beschluss der Volkskammer gegründet, seinerzeit mit dem Ziel, das Volkseigentum zu verwalten. Im Juni 1990 erhielt sie durch em Gesetz ihren Auftrag zur Privatisierung. Sie soll die unternehmerische Tätigkeit des Staates so rasch und so weit wie möglich zurückführen, die Wettbewerbsfähigkeit möglichst vieler Unternehmen herstellen und somit Arbeitsplätze sichern und neue schaffen, und sie soll Grund und Boden für wirtschaftliche Zwecke bereitstellen. Der Gesetzgeber hatte außerdem vorgesehen, dass den Sparern zu einem späteren Zeitpunkt ein verbrieftes Anteilsrecht am volkseigenen Vermögen eingeräumt werden soll. Zum damaligen Zeitpunkt konnte der Gesetzgeber noch nicht übersehen, in welchem maroden Zustand sich die ostdeutsche Wirtschaft befand. Später erst zeigte sich, dass die - Privatisierung nicht zu einem Ertrag führt, sondern dass der Aufwand für die Sanierung die Erlöse aus der Privatisierung übersteigt. Die Treuhandanstalt übernahm alle volkseigenen Kombinate und Betriebe, die sie vor einer Sanierung und Privatisierung zu entflechten hatte. Sie erhielt alle Handelsbetriebe und Hotels. Sie wurde Inhaber der volkseigenen Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft sowie der Bergwerke. Das gesellschaftliche Vermögen (Partei- und Gewerkschaftsvermögen), die Objekte der Ministerien für Staatssicherheit und für Nationale Sicherheit und der Nationalen Volksarmee mußte sie verwalten. Hinzu kamen Tausende Immobilien und Mobilien (Bodenreform). Die Treuhandanstalt wird von einem Vorstand geleitet. Sie hat 15 Niederlassungen in Ostdeutschland und einige Büros in wichtigen ausländischen Staaten, um dort Interessenten zu gewinnen. Für die Privatisierung des Handels, der Grundstücke und für die Probleme des Ostexportes hat sie Tochtergesellschaften gegründet. Dem Vorstand zur Seite steht ein Verwaltungsrat. Dieser hat zum einen die Funktion eines Aufsichtsrates, und zum anderen hat er die Geschäftstätigkeit des Vorstandes zu unterstützen. Das geschieht durch Fachausschüsse, die den Vorstandsbereichen zugeordnet sind. Die Erfassung der Vermögenswerte, die Einrichtung eines umfassenden Controllings und einer Revision sowie der Erlass von Insiderregeln bei gleichzeitigem Beginn von Sanierung und Privatisierung verlangten ungewöhnliche Anstrengungen. Es gelang der Treuhandanstalt schon in den ersten zwei Jahren ihres Bestehens, für alle Handelsbetriebe und für die knappe Hälfte aller Industriebetriebe private inländische und ausländische Eigentümer zu finden. Aber es war auch unvermeidlich, nicht sanierungsfähige Betriebe stillzulegen. Für die Privatisierung der Landwirtschaft entwickelte die Treuhandanstalt ein Modell, das mit Hilfe eines Bankenkonsortiums eine langfristige Privatisierung ermöglichen soll. Die Treuhandanstalt betrachtet die Privatisierung als wirksamste Sanierung, die Sanierung als ihren ständigen Auftrag, um Unternehmen zu privatisieren; Stillegungen sollen zum Kristallisationskern neuer Aktivitäten werden. Als Treuhänder der Bürger strebt sie bei der Privatisierung einen fairen und angemessenen Preis an. Sie ist bemüht, die Käufer von Betrieben zu veranlassen, zu investieren und möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten. Schwierigkeiten bei der Bewältigung einer so ungewöhnlichen Aufgabe, die staatliche Wirtschaft eines ganzen Landes zu privatisieren, sind unvermeidlich. Die Treuhandanstalt stellte innerhalb kurzer Zeit ca. 4 000 Mitarbeiter an. Sie beschäftigte viele auswärtige Mitarbeiter und Gutachter. Die Organisation der Treuhandanstalt konnte oft nicht dem Tempo dieser Entwicklung folgen. Das führt zu Kritik. Die Treuhandanstalt strebt - Wettbewerb unter den Kaufinteressenten an. Die potentiellen Käufer versuchen oft, vor Auktionen das Eigentum von Betrieben zu erhalten. Gelingt das nicht, wird die Offentlichkeit bemüht. Auch das führt zu Kritik. Es gibt Interessenten für Betriebe, die aber über kein Unternehmenskonzept verfügen. Sie sind nicht an der Erhaltung von Arbeitsplätzen und Investitionen, also an der Erhaltung des Betriebes interessiert, sondern nur an den Grundstücken. Die Treuhandanstalt verschließt sich in diesen Fällen. Das führt ebenfalls zu Kritik. So werden die positiven Ergebnisse der Treuhandanstalt häufig durch Kritik überlagert. Ein Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages ist zur Klärung aufgerufen. Kritik wird auch von Mitarbeitern der Betriebe und Dritten geäußert. Sie bezieht sich oft auf Ostseilschaften, das Zusammenwirken ehemaliger Kommunisten, oder auf Ostwestseilschaften, das Zusammenwirken von ostdeutschen Geschäftsführungen und westdeutschen Interessenten. Die Treuhandanstalt geht solchen Vorwürfen durch Vertrauensbevollmächtigte nach und prüft sie auf ihre Stichhaltigkeit. Das Vertrauen der Belegschaften in die Treuhandanstalt wurde dadurch gestärkt. Schwierigkeiten bei der Bewältigung ihrer Aufgabe ergeben sich durch den Grundsatz: Rückgabe von Vermögenswerten an Restitutionsberechtigte vor Entschädigung. Privatisierungsbemühungen werden verzögert und Interessenten verprellt. Der Gesetzgeber hat durch Gesetzesänderungen versucht, potentiellen Investoren eine gewisse Vorfahrt einzuräumen. Die Betriebe sind vielfach durch ökologische Altlasten und hohe Altschulden schwer zu veräußern. Die Treuhandanstalt muss diese Hemmnisse durch Sanierung beseitigen, um die Betriebe für Käufer interessant zu machen. Die Aufgabe, eine ganze Volkswirtschaft zu privatisieren, ist nur möglich, wenn alle wichtigen Institutionen und gesellschaftlichen Gruppen zusammenwirken. Die Treuhandanstalt, der Bund und die neuen Lander haben daher Grundsätze der Zusammenarbeit vereinbart. Diese Zusammenarbeit vollzieht sich im Verwaltungsrat und den Niederlassungen der Treuhandanstalt, in direkten Kontakten und in Treuhand-Wirtschaftskabinetten der neuen Länder. Die Treuhandanstalt hat sich be-reiterklärt, an den Aufgaben einer sozialverträglichen regionalen Strukturpolitik als Dienstleister mitzuwirken. Treuhandanstalt und die Gewerkschaften (DGB, DAG) haben eine Erklärung unterzeichnet, in der der Sicherung von Beschäftigungsmöglichkeiten und der Qualifizierung der Arbeitnehmer Vorrang gegenüber Entlassungen eingeräumt wird. Es wurde ferner der Rahmen für einen sozialverträglichen Beschäftigungsabbau mit Sozialplänen geschaffen. Schließlich hat die Treuhandanstalt eine Vereinbarung unterzeichnet, durch die Beschäftigungsgesellschaften gegründet werden. Sie unterstützt die Betriebe im Zusammenhang mit der Gründung solcher Gesellschaften sachlich, finanziell und personell. Das Urteil, dass ein Betrieb sanierungsfähig ist, beruht auf dem Unternehmenskonzept dieses Betriebes. Es muss verwirklicht werden. Eine solche Sanierung wird um so dringlicher, je mehr Zeit vergeht, ohne dass ein solcher Betrieb an private Eigentümer verkauft werden konnte. Es genügt dann nicht, dass die Treuhandanstalt die notwendige Liquidität zur Verfügung stellt, die die Betriebe zum Überleben benötigen. Sie muss vielmehr dafür sorgen, dass die Unternehmenskonzepte auch verwirklicht werden. Die größte Schwierigkeit dabei ist, eine gute Geschäftsführung zu finden, die die Sanierungsaufgabe bewältigt. Um geeigneten Geschäftsleitern einen Anreiz zu geben, hat die Treuhandanstalt Managementgesellschaften in der Rechtsform einer GmbH & Co KG gegründet. Jede dieser Gesellschaften besitzt Treuhandunternehmen, die zu sanieren sind. Eigentümer der GmbH als Komplementär ist der Geschäftsleiter, der die Sanierung übernimmt. Die Treuhandanstalt ist Kommanditist. Gelingt die Sanierung und werden die Unternehmen privatisiert, dann partizipiert der Komplementär an den Verkaufserlösen. Die Höhe dieses Gewinnanteils hängt davon ab, ob und in welchem Umfang der Komplementär Mittel der Treuhandanstalt in Anspruch genommen hat. In große und schwierig zu sanierende Unternehmen entsendet die Treuhandanstalt außerdem eigene Mitarbeiter in den Aufsichtsrat (Beteiligungsführer), die helfen sollen, das Unternehmenskonzept zu verwirklichen. Für kleine Betriebe werden Beteiligungsführer für Unternehmensgruppen bestellt. Finanziell reichen die Einnahmen der Treuhandanstalt nicht aus, die Ausgaben zu decken. Selbst die Ausgaben im Kerngeschäft, das sind Ausgaben für die Vorbereitung der Privatisierung, für die Sanierung und für die Stillegungen, sind höher als die Einnahmen aus der Privatisierung. Hinzu kommen Ausgaben auf Grund gesetzlicher Bestimmungen, die mit den eigentlichen Aufgaben der Treuhandanstalt nichts zu tun haben. Dazu gehören z.B. Ausgaben zugunsten des Kreditabwicklungsfonds, der die ehemaligen Staatsschulden der DDR verwaltet. Die Treuhandanstalt wurde mit diesen Ausgaben belastet, als man noch glaubte, die Privatisierung würde Nettoerlöse erbringen CI.K.. Ergebnisse der Tätigkeiten der Treuhandanstalt vom 1.7.1990 bis zu ihrer Auflösung am 31.12.1994: Als Anteilseigner der Kapitalgesellschaften, die aus der Umwandlung der volkseigenen Betriebe und Kombinate hervorgegangenen waren, besass die Treuhandanstalt einen Ausgangsbestand von 12.354 Unternehmen, mit weiteren Vermögensteilen zusammen insges. 13.815 Betriebe. Aus dem Besitz an Treuhandunternehmen erfolgten 6. 546 Privatisierungen (hinzukamen 8. 054 privatisierte Betriebsteile), 1. 588 Reprivatiserungen, 310 Kommunalisierungen und 3. 718 Liquidationen. Ende 1994 hatte die Treuhandanstalt noch knapp 200 Unternehmen im Bestand (die nach bereits laufenden Verfahren privatisiert wurden oder in die Verantwortung von Nachfolgeorganisationen der Treuhandanstalt übergingen),Im Rahmen der sog. »Kleinen Privatisierung« (z.B. Einzelhandel, Gaststätten, Hotels) wurden rund 25.000 Objekte veräußert. Weiterhin kam es zu einer Privatisierung von rund 500 Bergwerksrechten sowie über 46.000 Verkäufen von Liegenschaften. Anläßlich der Privatisierung erfolgten Investitionszusagen in Höhe von rund 211 Mrd. DM und 1,580 Mio. Beschäftigungszusagen. Die finanziellen Leistungen der Treuhandanstalt beliefen sich auf insges. 337 Mrd. DM (einschließl. 60 Mrd. DM Vorsorge für nach Ende 1994 anfallende Ausgaben aus schon übernommenen vertraglichen Verpflichtungen). Sie verteilen sich auf · Übernahme der Altkredite 101 Mrd. DM (Entschuldung der Unternehmen 75 Mrd. DM, Zinslast 26 Mrd. DM), · Ökologische Sanierung 44 Mrd. DM (z.B. Gefahrenabwehr, Berbau-Altlasten, Kernkraft), · Unternehmerisch-finanzielle Sanierung 154 Mrd. DM (z.B. Investitionszuschüsse, Eigenkapitalbeiträge, Sozialpläne, Bürgschaften mit Ablösung), · Sonstige Ausgaben 38 Mrd. DM. Die Mittel stammen zu 73 Mrd. DM aus Privatisierungseinnahmen und 264 Mrd. DM Kreditaufnahme. Nachfolgerin der Treuhandanstalt ist die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben BvS, der v.a. Privatisierung von verbliebenen Treuhandbetrieben, Reprivatisierung, Management und Überwachung von Privatisierungsverträgen, Nachverhandlungen mit Investoren und Abwicklung obliegen. Aus dem Bestand der Treuhandanstalt Ende 1994 wurden in die Beteiligungs-Management Gesellschaft mbH Berlin BMGB (im Bundesbesitz) u.a. die Management-Kommanditgesellschaften mit über 60 Unternehmen, Minderheitsbeteiligungen sowie drei Auslaufgesellschaften übernommen. Der Grundstücksbestand für gewerbliche und Wohnungsbauzwecke wurde als Eigentum auf die Liegenschaftsgesellschaft der Treuhandanstalt mbH TLG (im Bundesbesitz) zur Vermarktung übertragen. Die Bodenverwertungs- und —verwaltungs GmbH BVVG (mit der BvS als Alleingesellschafterin) ist mit der Privatisierung land- und forstwirtschaftlicher Flächen und Vermögenswerte beauftragt. Nach dem Erblastentilgungsfonds-Gesetz (ELFG) vom 23.6.1993         gingen ab 1.1.1995 die bis zum 31.12.1994 aufgelaufenen Verbindlichkeiten der Treuhandanstalt aus aufgenommenen Krediten, übernommenen Altkrediten sowie Ausgleichsforderungen in Höhe von 205 Mrd. DM auf den Erblastentilgungsfonds über. Literatur: Hoffmann, L., Manz, K. (1993). Sinn G., Sinn, H.-W. (1993)



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