Home | Finanzlexikon | Börsenlexikon | Banklexikon | Lexikon der BWL | Überblick
Wirtschaftslexikon
über 20.000 Fachbegriffe - aktualisierte Ausgabe 2015
Suche :        
   A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   

Lohnpolitik

Lohnpolitik ist der Teil der Wirtschaftspolitik, der am wenigsten vom Staat gestaltet werden kann. Denn die Lohnpolitik ist in Deutschland Aufgabe der Tarifparteien - also der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände. Der Staat hat dabei meistens nur die Rolle des Vermittlers oder Schlichters, um Streiks und Aussperrungen abzuwenden. Er muss erst dann eingreifen, wenn Lohnverhandlungen das gesamtwirtschaftliche Ziel der Stabilität gefährden.

Lohnpolitik ist ein Teil der Wirtschaftspolitik. Diese wird vom Staat, wirtschaftlichen Selbstverwaltungsorganen oder Interessenvertretungen betrieben. Der Staat - oder eine übergeordnete Instanz - kann mehrere Mittel einsetzen, um den Verlauf der Wirtschaft zu beeinflussen: Finanzpolitik und Geldpolitik sowie direkte Kontrollen, zum Beispiel das Festsetzen von Höchst- oder Mindestpreisen. Die Lohnpolitik dagegen obliegt in Deutschland weitgehend nicht dem Staat; sie wird von den Tarifparteien - Gewerkschaften wie dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und Arbeitgeberverbänden, zum Beispiel dem Bundesverband Deutscher Arbeitgeber (BDA) - betrieben.

Der vom Staat unbeeinflusste Abschluss von Tarifverträgen - Tarifautonomie genannt - wird aus dem Grundgesetz, Artikel 9, III, abgeleitet. Ein Tarifvertrag ist ein Vertrag zwischen Arbeitnehmerorganisationen (Gewerkschaften) und einzelnen Arbeitgebern (Firmentarifvertrag) oder Arbeitgeberverbänden (Verbandstarifvertrag). In den Verträgen werden die Löhne und Gehälter festgelegt sowie die sonstigen Arbeitsbedingungen: Lohngruppen, Arbeitszeit- und Urlaubsregelungen, Kündigungsfristen und Sozialleistungen des Betriebs. Tarifverträge stellen Mindestregeln dar, von denen nicht zu Lasten der Arbeitnehmer abgewichen werden darf.

Der Staat kann in diesen Prozess nur theoretisch eingreifen: Der Bundesarbeitsminister kann unter bestimmten Voraussetzungen die Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklären. Das bedeutet, dass der betroffene Tarifvertrag auf die Arbeiternehmer und -geber ausgedehnt wird, die nicht gewerkschaftlich organisiert beziehungsweise nicht tarifgebunden sind. Derartige "Allgemeinverbindlichkeitserklärungen" sind die Ausnahme - im Jahr 2000 waren das 550 von insgesamt etwa 54.000 Tarifverträgen in Deutschland. Die Tarifverträge haben aber in der Praxis auch ohne solche Erklärungen eine starke Wirkung über die Tarifparteien hinaus. Denn Unternehmen sind unter anderem aus Gründen des Betriebsfriedens nicht bereit, Löhne unter Tarif für Arbeitnehmer zu zahlen, die nicht in Gewerkschaften organisiert sind.

Weitere Möglichkeiten staatlicher Einflussnahme auf die Lohnbildung sind: Lohnstopps oder Indexierung der Tariflöhne, wenn das gesamtwirtschaftliche Ziel der Stabilisierung gefährdet ist. Die Aufgabe der Stabilisierung - das heißt, des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts - wurde in Deutschland 1967 im Stabilitäts- und Wachstumsgesetz verankert. Dieses Ziel lässt sich an vier Faktoren festmachen:

Der Einfluss der Gewerkschaften

Gewerkschaften verfolgen in Deutschland eine Reihe von Zielen: Dazu gehören Lohnerhöhungen und mehr Mitbestimmung für die Arbeitnehmer, politische Ziele und Umverteilung der Einkommen. Grundsätzlich können Gewerkschaften dafür zwei Wege einschlagen: den Weg über Tarifverhandlungen mit den Arbeitgebern oder über das Einwirken auf politische Entscheidungen der Gesetzgebung.

In den letzten Jahrzehnten haben sich die Löhne und Gehälter vervielfacht - auch wenn man die Inflation mit einbezieht. Je nach Wirtschaftszweig oder Region fällt dieses Wachstum unterschiedlich aus. Inwieweit es auf den Einsatz der Gewerkschaften zurück zu führen ist, lässt sich nicht genau bestimmen.

Wichtige Einflüsse auf die gewerkschaftliche Lohnpolitik sind:

  • Angebot und Nachfrage auf den Güter- und Arbeitsmärkten: Je mehr Güter - von Autos bis Kaffee - nachgefragt werden, und je niedriger die Arbeitslosigkeit ist, desto größer ist der Spielraum für Lohnerhöhungen.
  • Organisationsgrad der Gewerkschaften: Je mehr Mitglieder die Arbeitnehmervertretungen haben, desto größer ist auch die Macht, die dahinter steht.
  • Konfliktbereitschaft: Notfalls müssen Gewerkschaften mit Arbeitskampf drohen können. Die Überlegungen der Gewerkschaften werden dabei von den möglichen Reaktionen der Arbeitgeber beeinflusst: Aussperrung (von Seiten der Arbeitgeber) und Streik (von Seiten der Gewerkschaften) sind die Extreme eines Konflikts.
  • Verhandlungsebene, Geltungsbereich und -dauer von Tarifverträgen: Je höher die Verhandlungsebene ist - am höchsten anzusiedeln sind Bundesverbände - und je weitreichender der Vertrag gilt, desto mehr müssen die Gewerkschaften Rücksicht nehmen auf Betriebe, die gerade noch Kosten deckend arbeiten. Zu hohe Lohnforderungen können diese Unternehmen vollends in die Bredouille bringen.

Die Lohnpolitik der Gewerkschaften lässt sich nach Konzepten gliedern: Sie kann

Die Reaktion der Arbeitgeber

Wenn die Löhne schneller steigen als die Arbeitsproduktivität, steigen die Lohnstückkosten und sinken die Gewinne der Unternehmen. Kaum anzunehmen, dass Unternehmen das wollen. Mögliche Reaktionen auf eine aggressive gewerkschaftliche Lohnpolitik sind:

1.    Überwälzen von Lohnkosten: Steigen die Lohnkosten, können Unternehmen versuchen, über Preiserhöhungen diese gestiegenen Kosten wieder "herein zu holen". Dabei besteht die Gefahr einer so genannten Lohn-Preis-Spirale, welche die gesamtwirtschaftliche Stabilität gefährden kann. Der Staat muss dann seine Rolle als Vermittler (Schlichtung) konsequent nutzen, um dies zu verhindern.

2.    Mehr produzieren: Dies geht nur, wenn bei den Unternehmen noch ungenutzte Kapazitäten vorhanden sind und die Nachfrage steigt. Dies birgt allerdings die Gefahr einer Inflation.

3.    Rationalisieren: Bei höheren Lohnkosten können Unternehmen versuchen, Arbeitskräfte durch vermehrten Einsatz von Kapital zu ersetzen - zum Beispiel durch Maschinen. Die Arbeitslosigkeit wächst.

4.    Verlagern der Produktion in Niedriglohnländer: Unternehmen können in Länder mit niedrigeren Löhnen abwandern. Allerdings ist der Lohn nur ein Argument bei der Entscheidung für den Standort. Andere Argumente sind: Produktivität der Arbeitnehmer, Image des Unternehmens, politische Stabilität im Niedriglohnland.

5.    Investitionen einschränken: bedeutet wiederum Arbeitslosigkeit.

Fazit: Kurzfristig kann eine expansive Lohnpolitik der Gewerkschaften zwar die Verteilung der Löhne und Vermögen beeinflussen. Die Antwort-Möglichkeiten der Arbeitgeber egalisieren aber auf längere Sicht diese Möglichkeiten.

Bessere Ergebnisse durch Lockern des Flächentarifvertrags?

Ein Argument von Wissenschaftlern lautet: Bei Lohnverhandlungen können bessere Ergebnisse hinsichtlich der Beschäftigung erzielt werden, wenn von Flächentarifverträgen - also der Gültigkeit eines abgeschlossenen Tarifvertrags für eine ganze Branche oder für ein Bundesland - abgewichen werden könnte, und zwar durch Vereinbarungen in den Betrieben selbst. Solche Verhandlungen berücksichtigten stärker die Lage der einzelnen Unternehmen. Gewerkschaften rechnen aber bei dieser Lösung mit Machtverlusten. Gemeinsam mit den Arbeitgeber-Verbänden sind sie der Meinung, dass dadurch Konflikte in die Unternehmen getragen würden, die sonst auf Verbandsebene verhandelt werden.

Allerdings: Die Wahrscheinlichkeit für solche Konflikte sinkt. Denn offenere Märkte, wie zum Beispiel innerhalb der EU, erleichtern es erstens den Unternehmen, die Produktion ins Ausland zu verlagern. Zweitens sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Zeitalter der Globalisierung immer mehr an einem partnerschaftlichen Verhältnis interessiert, weil sie so eine Einheit im Wettbewerb gegen andere Konkurrenten bilden.

Lohnpolitik und Vermögen: Arbeitnehmer am Gewinn beteiligen

Eine stärkere Beteiligung der Arbeitnehmer am Zuwachs des Produktivvermögens wird prinzipiell von Parteien, Gewerkschaften und Arbeitgeber-Verbänden gefordert. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssten sich einig werden, wie die erzielten Erträge verteilt werden. Das könnte mit Ertrags- und Gewinnbeteiligungen für die Mitarbeiter geschehen. Die Frage ist wie. Die drei wichtigsten Konzepte sind:

1.    Investivlöhne: Sie sind ein Versuch, Lohnpolitik und Vermögensbildung zu verbinden. Teile des Lohns der Arbeitnehmer werden dabei vermögensbildend eingesetzt - als Unternehmens-Beteiligungen oder Darlehen an Unternehmen.

2.    Betriebliche Gewinnbeteiligungen: Hier müssen, im Gegensatz zu den Investivlöhnen, erst Gewinne entstehen, bevor sie verteilt werden. Mittel: Aktien gratis oder zu Vorzugspreisen, Schuldverschreibungen.

3.    Überbetriebliche Gewinnbeteiligungen: Es werden Fonds gebildet, in die Unternehmen in der Gewinnzone einzahlen müssen. Arbeitnehmer, deren Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, erhalten Anteile aus diesem Fonds.



<< vorhergehender Fachbegriff
 
nächster Fachbegriff >>
Lohnnebenkosten
 
Lohnquote
 
Weitere Begriffe : leunaber | Validität, pragmatische | Führungsverhalten
 
Copyright © 2015 Wirtschaftslexikon.co
Banklexikon | Börsenlexikon | Nutzungsbestimmungen | Datenschutzbestimmungen | Impressum
All rights reserved.